2. Mose (Exodus) 21,32

- alle Übersetzungen

Das Buch 2. Mose (Exodus) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

2 Mose 21 32 in der Gute Nachricht Bibel

Bei einem Sklaven oder einer Sklavin soll der Besitzer des Rindes dem Besitzer des Sklaven dreißig Silberstücke zahlen. Das Rind muss auch in diesem Fall gesteinigt werden.

2 Mose 21 32 in der Lutherbibel

Stößt es aber einen Sklaven oder eine Sklavin, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber geben, und das Rind soll man steinigen.

2 Mose 21 32 in der Einheitsübersetzung

Stößt das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, soll der Eigentümer dem Herrn dreißig Silberschekel zahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.

2 Mose 21 32 in der Elberfelder Bibel

Falls das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber geben, das Rind aber soll gesteinigt werden.

2 Mose 21 32 in der Neue Genfer Übersetzung

Stößt es einen Sklaven oder eine Sklavin ´zu Tode`, soll der Halter des Tieres dem Sklavenbesitzer dreißig Silberstücke bezahlen. Das Rind muss gesteinigt werden.

2 Mose 21 32 in der Schlachter 2000

Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muss gesteinigt werden.

2 Mose 21 32 in der Schöningh’sche Bibel

Wenn das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, soll der Eigentümer ihrem Herrn dreißig Silberlinge zahlen, das Rind aber soll gesteinigt werden.