3. Mose (Levitikus) 25,28

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Das Buch 3. Mose (Levitikus) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

3 Mose 25 28 in der Gute Nachricht Bibel

Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, so bleibt sein Besitz bis zum Erlassjahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn, den ursprünglichen Besitzer, zurück.

3 Mose 25 28 in der Lutherbibel

Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Erlassjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seinem Besitz kommen.

3 Mose 25 28 in der Einheitsübersetzung

Bringt er die nötigen Mittel für diese Rückzahlung nicht auf, dann soll der verkaufte Grund bis zum Jubeljahr im Besitz des Käufers bleiben. Im Jubeljahr wird das Grundstück frei und es kommt wieder zu seinem Besitz.

3 Mose 25 28 in der Elberfelder Bibel

Und wenn seine Hand das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurückzuzahlen, dann soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft, bleiben bis zum Jobeljahr; und im Jobel {jahr} soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

3 Mose 25 28 in der Neue Genfer Übersetzung

Kann er jedoch die Summe für den Rückkauf nicht aufbringen, bleibt das Grundstück bis zum nächsten Erlassjahr im Besitz des Käufers. Dann fällt es wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück.

3 Mose 25 28 in der Schlachter 2000

Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

3 Mose 25 28 in der Schöningh’sche Bibel

Kann er aber nicht so viel Geld beschaffen, als zur Rückerstattung erforderlich ist, so bleibt das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Jubeljahr. Im Jubeljahr aber soll es zurückfallen und er wieder zu seinem Eigentum kommen.