3. Mose (Levitikus) 7,16

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Das Buch 3. Mose (Levitikus) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

3 Mose 7 16 in der Gute Nachricht Bibel

Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.

3 Mose 7 16 in der Lutherbibel

Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.

3 Mose 7 16 in der Einheitsübersetzung

Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was übrig bleibt, darf gegessen werden;

3 Mose 7 16 in der Elberfelder Bibel

Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt.

3 Mose 7 16 in der Neue Genfer Übersetzung

Handelt es sich bei dem Gemeinschaftsopfer um die Erfüllung eines Gelübdes oder um eine Gabe aus freien Stücken, soll man das Fleisch ebenso ´möglichst` am selben Tag verzehren. Bleibt aber etwas übrig, darf man es auch am folgenden Tag noch essen.

3 Mose 7 16 in der Schlachter 2000

Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden.

3 Mose 7 16 in der Schöningh’sche Bibel

Wenn aber die Opfergabe auf Grund eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freie Leistung ist, dann soll das Fleisch zwar am Tag der Darbringung des Opfers gegessen werden, doch darf das, was davon übriggeblieben ist, noch am Tag darauf genossen werden.