5. Mose (Deuteronomium) 7,2
- alle ÜbersetzungenDas Buch 5. Mose (Deuteronomium) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.
5 Mose 7 2 in der Gute Nachricht Bibel
Wenn der HERR sie in eure Gewalt gibt, dürft ihr keinen Friedensvertrag mit ihnen schließen. Ihr dürft sie nicht verschonen, sondern müsst den Bann an ihnen vollstrecken.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
5 Mose 7 2 in der Lutherbibel
und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir dahingibt, dass du sie schlägst, so sollst du an ihnen den Bann vollstrecken. Du sollst keinen Bund mit ihnen schließen und keine Gnade gegen sie üben
Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
5 Mose 7 2 in der Einheitsübersetzung
wenn der HERR, dein Gott, sie dir ausliefert und du sie schlägst, dann sollst du an ihnen den Bann vollziehen. Du sollst keinen Vertrag mit ihnen schließen, sie nicht verschonen
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
5 Mose 7 2 in der Elberfelder Bibel
und {wenn} der Herr, dein Gott, sie vor dir dahingibt, und du sie schlägst, {dann} sollst du unbedingt an ihnen den Bann vollstrecken. Du sollst keinen Bund mit ihnen schließen noch ihnen gnädig sein.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
5 Mose 7 2 in der Neue Genfer Übersetzung
Wenn der HERR, euer Gott, sie in eure Gewalt gibt und ihr sie besiegt, dann müsst ihr unbedingt den Bann an ihnen vollstrecken und sie vernichten. Verbündet euch nicht mit ihnen und verschont sie nicht.
© Genfer Bibelgesellschaft / Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
5 Mose 7 2 in der Schlachter 2000
und wenn sie der HERR, dein Gott, vor dir dahingibt, dass du sie schlägst, so sollst du unbedingt an ihnen den Bann vollstrecken; du sollst keinen Bund mit ihnen machen und ihnen keine Gnade erweisen.
© 2000 Genfer Bibelgesellschaft