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Einheitsübersetzung
Einheitsübersetzung 2016
Kultische Wiedereingliederung einer Frau nach der Geburt eines Kindes: 12,1–8
1 Der HERR sprach zu Mose:
2 Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist.
3 Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden
4 und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihres Reinigungszustands vorüber sind.
5 Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben.
6 Wenn die Tage ihres Reinigungszustands für einen Sohn ebenso wie für eine Tochter vorüber sind, soll sie ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Felsentaube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.
7 Er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Versöhnung erwirken; so wird sie rein von der entstandenen Blutung. Das ist die Weisung für eine Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.
8 Wenn sie die Mittel für ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer; der Priester soll für sie Versöhnung erwirken und so wird sie rein.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
Verordnungen für Wöchnerinnen
1 Und der Herr redete zu Mose:
2 Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage {lang} unrein sein; wie in den Tagen der Absonderung[4]o. Ausscheidung; d. i. die Monatsregel ihres Unwohlseins[5]o. Blutflusses wird sie unrein sein.
3 Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
4 Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung {daheim} bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Absonderung[4]o. Ausscheidung; d. i. die Monatsregel. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheim bleiben.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Begegnung.
7 Und er soll es vor dem Herrn darbringen und Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluss ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kind.
8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf[6]o. einer Ziege; o. einem Lamm Ausreichende nicht findet[7]d. h. wenn sie (finanziell) dazu nicht in der Lage ist; dieselbe Wendung wie in Ri9,33; 1Sam10,7; 25,8, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen