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Einheitsübersetzung
Einheitsübersetzung 2016
Verbot kanaanäischer Trauerbräuche: 14,1–2
1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Ihr sollt euch für einen Toten nicht wundritzen und keine Stirnglatzen scheren.
2 Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist, und dich hat der HERR ausgewählt, damit du unter allen Völkern, die auf der Erde leben, das Volk wirst, das ihm persönlich gehört.
Speiseverbote: 14,3–21a
3 Du sollst nichts essen, was ein Gräuel ist.
4 Dies sind die Großtiere, die ihr essen dürft: Rind, Lamm, Zicklein,
5 Damhirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Wisent, Wildschaf und Steinbock.
6 Ihr dürft jedes Großtier essen, das gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen, und das zu den Wiederkäuern gehört.
7 Von den Großtieren, die wiederkäuen oder ganz gespaltene Klauen haben, dürft ihr aber folgende nicht essen: Kamel, Hase, Klippdachs. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. Sie sollen euch als unrein gelten.
8 Ebenso das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.
9 Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr Folgendes essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen.
10 Alles, was keine Flossen und keine Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es soll euch als unrein gelten.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
12 Dies sind die Vögel, die ihr nicht essen dürft: Aasgeier, Schwarzgeier, Bartgeier,
13 Milan, die verschiedenen Bussardarten,
14 alle Arten des Raben,
15 Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen Falkenarten,
16 Kauz, Bienenfresser, Weißeule,
17 Kleineule, Fischadler, Fischeule,
18 Storch und die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf, Fledermaus
19 und alles fliegende Kleingetier: Sie sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.
20 Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen.
21 Ihr dürft keinerlei Aas essen. Du sollst es dem Fremden, der in euren Stadtbereichen Wohnrecht hat, zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen. Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist.
Ein Zubereitungsverbot: 14,21b
21 Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
Jährliche Abgaben an das Heiligtum: 14,22–27
22 Du sollst jedes Jahr den Zehnten von der gesamten Ernte geben, die dein Acker erbringt aus dem, was du angebaut hast.
23 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du an der Stätte, die er erwählen wird, indem er dort seinen Namen wohnen lässt, deinen Zehnten an Korn, Wein und Öl und die Erstlinge deiner Rinder, Schafe und Ziegen verzehren, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, zu fürchten, solange du lebst.
24 Wenn aber der Weg dorthin deine Kräfte übersteigt, weil die Stätte, die der HERR erwählen wird, indem er dort seinen Namen anbringt, so weit entfernt liegt und der HERR, dein Gott, dich so gesegnet hat, dass du den Zehnten nicht dorthin tragen kannst,
25 dann sollst du alles für Silber verkaufen, das Silber als deinen Besitz zusammenbinden, zu der Stätte ziehen, die der HERR, dein Gott, erwählen wird,
26 dort für das Silber alles kaufen, worauf du Appetit hast - Rinder, Schafe, Ziegen, Wein und Bier, alles, wonach es deinen Gaumen verlangt -, und dann sollst du vor dem HERRN, deinem Gott, Mahl halten und fröhlich sein, du und deine Familie.
27 Auch sollst du die Leviten, die in deinen Stadtbereichen Wohnrecht haben, nicht im Stich lassen, denn sie haben nicht wie du Landanteil und Erbbesitz.
Der Zehnte für die Armen in jedem dritten Jahr: 14,28f.
28 In jedem dritten Jahr sollst du den ganzen Zehnten deiner Jahresernte in deinen Stadtbereichen abliefern und einlagern
29 und die Leviten, die ja nicht wie du Landanteil und Erbbesitz haben, die Fremden, die Waisen und die Witwen, die in deinen Stadtbereichen wohnen, können kommen, essen und satt werden, damit der HERR, dein Gott, dich stets segnet bei der Arbeit, die deine Hände tun.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
Verbot heidnischer Trauerbräuche – Reine und unreine Tiere
1 Ihr seid Kinder[5]w. Söhne für den Herrn, euren Gott. Ihr dürft euch nicht wegen eines Toten Schnittwunden beibringen[6]o. euch nicht … ritzen und euch nicht zwischen euren Augen kahl scheren[7]w. keine Glatze machen; d. h. keine Stirnglatze scheren.
2 Denn ein heiliges Volk bist du dem Herrn, deinem Gott. Und dich hat der Herr erwählt, dass du ihm zum Volk {seines} Eigentums wirst aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind.
3 Du sollst keinerlei Gräuel essen.
4 Das sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege,
5 Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf.
6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar wirklich aufgespaltene Hufe, {und} das wiederkäut[8]w. das das Gekaute {wieder} aufsteigen lässt unter den Tieren, das dürft ihr essen.
7 Nur diese dürft ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die mit gespaltenen {und zwar} aufgespaltenen Hufen versehen sind: das Kamel und den Hasen und den Klippdachs; denn sie käuen wieder, aber sie haben keine gespaltenen Hufe: unrein sollen sie für euch sein;
8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es käut nicht wieder: unrein soll es für euch sein. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.
9 Dieses dürft ihr essen von allem, was im Wasser ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen;
10 aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen: unrein soll es für euch sein.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
12 Aber diese {sind es} , von denen ihr nicht essen dürft: der Adler[1]o. der Gänsegeier und der Lämmergeier und der Mönchsgeier
13 und die Gabelweihe[2]SamPent und LXX lassen dieses Wort aus und lesen stattdessen in V.12 für »der Lämmergeier« »die Gabelweihe«. und die Königsweihe und der Geier nach seiner Art
14 und alle Raben nach ihrer Art
15 und die Straußenhenne und der Falke und die Seemöwe und der Habicht nach seiner Art,
16 der Steinkauz und der Ibis und die Schleiereule
17 und der Wüstenkauz und der Aasgeier und die Fischeule
18 und der Storch und der Fischreiher nach seiner Art und der Wiedehopf und die Fledermaus.
19 Und alles geflügelte Kleingetier[3]w. Gewimmel soll für euch unrein sein; es darf nicht gegessen werden.
20 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
21 Ihr dürft keinerlei Aas essen. Dem Fremden, der in deinen Toren {wohnt} , magst du es geben, dass er es isst, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn ein heiliges Volk bist du dem Herrn, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
Der Zehnte
22 Du sollst gewissenhaft allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was auf dem Feld wächst, Jahr für Jahr,
23 und sollst essen vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, {nämlich} den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öles und die Erstgeborenen deiner Rinder und deiner Schafe, damit du lernst, den Herrn, deinen Gott, alle Tage zu fürchten.
24 Wenn aber der Weg zu weit für dich ist, dass du es nicht hinbringen kannst, weil die Stätte für dich zu fern ist, die der Herr, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort hinzulegen, wenn der Herr, dein Gott, dich segnet,
25 dann sollst du es für Geld geben[4]o. es zu Geld machen. Und dann binde das Geld in deine Hand zusammen und geh an die Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählen wird!
26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und Schafe, für Wein und Rauschtrank und für alles, was deine Seele wünscht! Und iss dort vor dem Herrn, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus!
27 Und den Leviten, der in deinen Toren {wohnt} , den sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Anteil noch Erbe mit dir.
28 Am Ende von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen[5]d. h. in deiner Ortschaft abliefern.
29 Und der Levit – denn er hat keinen Anteil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren {wohnen} , sollen kommen und essen und sich sättigen, damit der Herr, dein Gott, dich in allem Werk deiner Hand, das du tust, segnet.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen