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Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk – Pflichten und Opfer der Fürsten – Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost, sollt ihr für den Herrn eine Weihegabe aussondern[9]w. ein Hebopfer abheben, als heiliges {Stück} vom Land, in der Länge 25000 {Ellen} lang und in einer Breite von 20000[1]Diese Zahl liest LXX; Mas. T. : 10000 {Ellen}. Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum.

2 Davon sollen zum Heiligtum[2]w. zum Heiligen; d. i. der Gesamtkomplex des Heiligtums gehören ein Viereck von 500 auf 500 {Ellen} ringsum, und 500 Ellen Weideland hat es ringsum.

3 Und von diesem abgemessenen Stück sollst du eine Länge von 25000 {Ellen} abmessen und eine Breite von 10000 {Ellen} ; da soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.

4 Der heilige {Teil} vom Land ist es; den Priestern, die am Heiligtum Dienst tun, soll es gehören, die nahen, um dem Herrn zu dienen. Und es soll ihnen als Platz für Häuser und [3]so mit LXX und geringfügiger Korrektur eines Wortes; Mas. T. : als Heiligtum des Heiligtumsals Weideland für das Vieh dienen[3]so mit LXX und geringfügiger Korrektur eines Wortes; Mas. T. : als Heiligtum des Heiligtums.

5 Und {ein Stück von} 25000 {Ellen} Länge und 10000 {Ellen} Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz {für} Städte zum Wohnen[4]Diesen Text setzt LXX voraus. Mas. T. : ihnen zum Grundbesitz, zwanzig Zellen.

6 Und als Besitz der Stadt sollt ihr {ein Stück von} 5000 {Ellen} Breite und 25000 {Ellen} Länge geben, entlang der heiligen Weihegabe[5]w. gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören.

7 Und dem Fürsten {sollt ihr Land geben} auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe[6]w. des heiligen Hebopfers und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihegabe[6]w. des heiligen Hebopfers und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge[7]d. h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap.48 bedeutet der Ausdruck »Länge« stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. Vgl. die Anm. zu Kap.48,21. entsprechend eines der {Stammes} anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8 als Land {besitz}. Es soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen[8]w. geben.

9 So spricht der Herr, Herr: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Gewalttat und Misshandlung beseitigt, und übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Grundbesitz zu vertreiben[9]w. Hört auf mit euren Vertreibungen gegenüber meinem Volk!, spricht der Herr, Herr[10]w. ist der Ausspruch des Herrn, Herrn.

10 Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben.

11 Das Efa und das Bat sollen gleiches Maß[11]w. ein einziges Maß haben, sodass das Bat den zehnten Teil des Homer enthält und das Efa den zehnten {Teil} des Homer; nach dem Homer soll seine Maßbestimmung geschehen.

12 Und der Schekel soll 20 Gera {betragen} ; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll bei euch die Mine {betragen}.

13 Das ist das Hebopfer, das ihr abheben sollt: ein sechstel Efa vom Homer Weizen und ein sechstel Efa vom Homer Gerste

14 und die Gebühr an Öl – das Bat ist das Öl {maß}  –: ein zehntel Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Homer, denn zehn Bat sind {auch} ein Kor[12]T. ; Mas. T. : ein Homer;

15 und ein Schaf[13]o. eine Ziege von der Herde, von zweihundert, von den Geschlechtern Israels[14]so mit LXX; andere lesen: vom Viehbesitz Israels; Mas. T. : von dem wasserreichen {Gebiet} Israels zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Heilsopfern[15]o. Friedensopfern; o. Abschlussopfern; o. Gemeinschaftsopfern, um ihnen Sühnung zu erwirken, spricht der Herr, Herr[10]w. ist der Ausspruch des Herrn, Herrn.

16 Das ganze Volk des Landes soll {verpflichtet} sein zu diesem Hebopfer an den Fürsten in Israel.

17 Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer[1]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer zubereiten, um dem Haus Israel Sühnung zu erwirken.

18 So spricht der Herr, Herr: Im ersten {Monat} , am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen.

19 Und der Priester soll {etwas} von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die {Tür} pfosten[2]So lesen 2 hebr. Handschr. , LXX, die syr. Üs. und Vulg. ; im Mas. T. Einzahl des Hauses tun und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Pfosten[2]So lesen 2 hebr. Handschr. , LXX, die syr. Üs. und Vulg. ; im Mas. T. Einzahl der Tore des inneren Vorhofs.

20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats wegen des Mannes, der {aus Versehen} sündigt, und wegen des Einfältigen. Und so sollt ihr dem Haus Sühnung erwirken.

21 Im ersten {Monat} , am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah halten, als Fest {sollt ihr es feiern} ; sieben Tage soll man[3]so mit vielen hebr. Handschr. und den alten Üs. ; Mas. T. : als Wochenfest {sollt ihr es feiern} ; tagelang soll man ungesäuerte Brote essen.

22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen.

23 Und die sieben Tage des Festes {hindurch} soll er dem Herrn ein Brandopfer darbringen: sieben Stiere und sieben Widder, ohne Fehler, täglich, die sieben Tage lang, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock[4]w. Haarigen der Ziegen.

24 Und als Speisopfer soll er ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder darbringen; und ein Hin Öl für das Efa.

25 Im siebten {Monat} , am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest[5]d. i. am Laubhüttenfest, soll er die sieben Tage lang ebenso {Opfer} darbringen, so das Sündopfer wie das Brandopfer und so das Speisopfer wie das Öl.

Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

Aufteilung des Kerngebietes: 45,1–8

1 Wenn ihr das Land durch das Los verteilt, sollt ihr ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zwanzigtausend Ellen Breite als Hebeopfer für den HERRN darbringen. Es soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.

2 Davon gehört um den Tempel herum ein Quadrat von fünfhundert mal fünfhundert Ellen dem Heiligtum, dazu ringsum fünfzig Ellen unbestelltes Land.

3 Von diesem abgemessenen Stück Land sollt ihr wiederum ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, auf dem das hochheilige Heiligtum stehen soll.

4 Das ist das heilige Gebiet des Landes und es soll den Priestern gehören, die den Dienst im Heiligtum verrichten und sich beim Gottesdienst dem HERRN nähern dürfen. Es ist der Platz für ihre Häuser, wie der heilige Bezirk für das Heiligtum.

5 Und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite sollen den Leviten gehören, die den Tempeldienst verrichten. Es ist ihr Eigentum, Städte zum Bewohnen.

6 Als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge abmessen, genauso lang wie die heilige Abgabe. Dieses Stück gehört dem ganzen Haus Israel.

7 Dem Fürsten soll auf beiden Seiten des heiligen Hebeopfers und des Eigentums der Stadt, im Westen und Osten, ein Gebiet gehören, das an das heilige Hebeopfer und das Eigentum der Stadt angrenzt und in der Länge einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8 des Landes entspricht. Es gehört ihm als Eigentum in Israel. Meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel und seinen Stämmen überlassen.

Mahnung an die Fürsten: 45,9–17

9 So spricht GOTT, der Herr: Genug, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben - Spruch GOTTES, des Herrn.

10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Efa und richtiges Bat!

11 Das Efa und das Bat sollen das gleiche Maß haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Hómer fassen und ebenso das Efa den zehnten Teil eines Hómer; nach dem Hómer sollen sich die anderen Maße richten.

12 Ein Schekel soll bei euch zwanzig Gera entsprechen. Zwanzig Schekel und fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch eine Mine.

13 Dies sollt ihr als Hebeopfer erheben: von jedem Hómer Weizen ein Sechstel Efa und von jedem Hómer Gerste ein Sechstel Efa;

14 und das Gesetz für das Öl: Das Bat ist das Ölmaß. Ein Zehntel Bat vom Kor, zehn Bat sind ein Hómer, ja zehn Bat sind ein Hómer;

15 ferner aus jeder Herde ein Schaf auf je zweihundert Tiere vom Weideland Israels: für die Speiseopfer, die Brandopfer und die Heilsopfer, um euch zu entsühnen - Spruch GOTTES, des Herrn.

16 Das ganze Volk im Land hat dieses Hebeopfer an den Fürsten von Israel zu entrichten.

17 Der Fürst aber hat an allen Feiertagen des Hauses Israel, an den Festen und an den Neumondtagen und Sabbat-Tagen für Brandopfer, Speiseopfer und Trankopfer zu sorgen. Er veranstaltet das Sündopfer, das Speiseopfer, das Brandopfer und die Heilsopfer, um das Haus Israel zu entsühnen.

Die großen Feste: 45,18–25

18 So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen jungen Stier aus der Rinderherde nehmen, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.

19 Der Priester nimmt etwas Blut von dem Sündopfer und bestreicht damit die Türpfosten des Tempels und die vier Ecken der Einfassung des Altars und die Türpfosten des Tors zum inneren Vorhof.

20 Dasselbe sollst du am siebten Tag des Monats tun für die, die sich aus Versehen oder aus Unwissenheit verfehlt haben. So sollt ihr den Tempel entsühnen.

21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Pessach feiern, ein Fest von sieben Tagen. Da soll man ungesäuerte Brote essen.

22 Der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk im Land einen Stier zum Sündopfer bereitstellen.

23 An den sieben Festtagen soll er als Brandopfer für den HERRN sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, bereitstellen, und zwar an jedem der sieben Tage, dazu täglich einen Ziegenbock als Sündopfer.

24 Für das Speiseopfer soll er ein Efa Mehl je Stier und ein Efa Mehl je Widder bereitstellen, dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.

25 Genau dasselbe soll er sieben Tage lang mit dem Sündopfer, dem Brandopfer und Speiseopfer und mit dem Öl an dem Fest machen, das am fünfzehnten Tag des siebten Monats beginnt.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

Der Anteil Gottes und des Fürsten an Israels Land

1 »Wenn ihr das Land von Neuem unter euch verlost, sollt ihr ein Stück von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite für mich aussondern. Dieses ganze Gebiet ist mir geweiht.

2-3 Davon sollt ihr nochmals die Hälfte, also ein Stück von 25000 auf 10000 Ellen, abtrennen. Dieses Stück Land ist heilig; denn auf ihm befindet sich mein Heiligtum, diese hochheilige Stätte, ein umgrenzter Bezirk von je 500 Ellen Länge und Breite, der ringsum von einem 500 Ellen breiten Streifen Land umgeben ist.

4 Dieses heilige Gebiet von 25000 auf 10000 Ellen wird den Priestern zur Nutzung überlassen, die in meinem Heiligtum, in meiner unmittelbaren Nähe, ihren Dienst verrichten. Sie dürfen darauf rings um mein Heiligtum ihre Häuser bauen.

5 Das verbleibende Stück Land von 25000 auf 10000 Ellen soll den Leviten, die im Tempel die untergeordneten Dienste verrichten, als erblicher Grundbesitz zugesprochen werden. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen.

6 Die Stadt Jerusalem aber erhält neben dem Landanteil, der für mich ausgesondert ist, ein Gebiet von 25000 auf 5000 Ellen. Menschen aus ganz Israel sollen hier ihren erblichen Grundbesitz haben.

7 Auf beiden Seiten schließt sich an das Gebiet der Stadt und das mir geweihte Gebiet der Grundbesitz des regierenden Fürsten, und zwar so weit nach Osten und Westen, wie auch der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht.

8 Dieses Stück Land und nicht mehr ist der Anteil des Fürsten am Landbesitz Israels. Die Herrscher meines Volkes sollen nicht länger mein Volk unterdrücken und ausbeuten. Sie müssen das Land dem Volk Israel mit seinen Stämmen überlassen.«

Mahnung an die Herrscher Israels und das Volk

9 Der HERR, der mächtige Gott, sagt: »Schluss jetzt mit Gewalt und Unterdrückung, ihr Herrscher Israels! Achtet das Recht und regiert mit Gerechtigkeit! Hört auf, Menschen meines Volkes von Grund und Boden zu vertreiben! Das sage ich, der HERR.

10 Gebraucht ungefälschte Maße und Gewichte!

11 Bei den Hohlmaßen müssen das Efa als Getreidemaß und das Bat als Flüssigkeitsmaß genau gleich groß sein. Die Norm für alle Hohlmaße ist das Homer. Es gilt: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat.

12 Bei den Gewichten gilt: 20 Gera = 1 Schekel; 60 Schekel = 1 Mine.

13 Als Abgaben sollt ihr an mein Heiligtum abführen: von Weizen und Gerste den sechzigsten Teil,

14 von Olivenöl den hundertsten Teil,

15 von euren Schaf- und Ziegenherden ein Tier von zweihundert. Aus dem ganzen Land müssen die Leute von Israel diese Abgaben liefern, damit sie mir als Speiseopfer, Brandopfer und Mahlopfer dargebracht werden. Auf diese Weise wird alles wieder ins Reine gebracht, was zwischen mir und dem Volk steht. Ich, der HERR, der mächtige Gott, ordne das an.

16 Jede Familie im Land ist zu dieser Abgabe verpflichtet. Der regierende Fürst soll die Gaben entgegennehmen;

17 er ist verantwortlich dafür, dass für das ganze Volk zu den vorgeschriebenen Zeiten – an den Festtagen, am Sabbat und am Neumondstag – die Opfer dargebracht werden, die Brand-, Speise-, Trank- und Sühneopfer. Unter seiner Oberaufsicht bringen die Priester zwischen mir und dem Volk Israel alles wieder ins Reine.«

Die großen Feste und ihre Opfer

18 Weiter sagte der HERR, der mächtige Gott: »Am 1. Tag des 1. Monats sollt ihr mir einen fehlerfreien Stier als Sühneopfer darbringen, um das Heiligtum von der Befleckung durch Verfehlungen zu reinigen.

19 Mit dem Blut des Opfertieres bestreicht ein Priester die Türpfosten des Tempelhauses, die vier Ecken des Altars und die Türpfosten am Osttor des inneren Vorhofs.

20 Diese Handlung wird am 7. Tag desselben Monats wiederholt, um das Heiligtum von der Befleckung durch Verfehlungen zu reinigen, die unwissentlich und unbeabsichtigt begangen worden sind.

21 Am 14. Tag des 1. Monats sollt ihr sieben Tage lang das Passafest feiern. Während dieser Zeit darf nur solches Brot gegessen werden, das ohne Sauerteig zubereitet ist.

22 Zu Beginn des Festes soll der regierende Fürst einen Stier als Sühneopfer darbringen, um seine eigene Schuld und die Schuld des ganzen Volkes mir gegenüber ins Reine zu bringen.

23 Außerdem soll er mir an jedem der Festtage ein Brandopfer darbringen, täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke, lauter fehlerfreie Tiere, und dazu als Sühneopfer jeden Tag einen Ziegenbock.

24 Als Speiseopfer kommen auf jeden Stier und jeden Schafbock 1 Efa (= 12 Kilo) Weizenmehl und 1 Hin (= 3 1/2 Liter) Olivenöl.

25 Am 15. Tag des 7. Monats und während der daran anschließenden Festwoche bringt der Fürst sieben Tage lang genau dieselben Opfer dar.«

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

Die Landanteile für den heiligen Bezirk, die Stadt und den Fürsten

1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, sollt ihr eine Abgabe vom Land absondern, die dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend breit; dieser Raum soll heilig sein, so weit er reicht.

2 Von ihm sollen auf das Heiligtum kommen je fünfhundert Ellen im Geviert und dazu ein freier Raum ringsherum von fünfzig Ellen.

3 Und auf diesem abgemessenen Raum sollst du abmessen eine Länge von fünfundzwanzigtausend Ellen und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.

4 Das soll ein heiliges Gebiet im Lande sein und den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, um ihm zu dienen, damit sie Raum für ihre Häuser haben, und es soll heilig sein.

5 Aber die Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen.

6 Und der Stadt sollt ihr als Eigentum zuweisen einen Raum von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge, entlang der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.

7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Raum geben zu beiden Seiten der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und dem Eigentum der Stadt, im Westen westwärts und im Osten ostwärts, und es soll die Länge einem der Stammesgebiete entsprechen von der Grenze im Westen bis zur Grenze im Osten

8 des Landes. Das soll sein Eigentum sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel für seine Stämme lassen.

Mahnung an die Fürsten

9 So spricht Gott der HERR: Genug, ihr Fürsten Israels! Lasst ab von Frevel und Gewalttat und tut, was recht und gut ist, und hört auf, mein Volk von Haus und Hof zu vertreiben, spricht Gott der HERR.

10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechten Scheffel und rechtes Maß haben.

11 Ein Scheffel und ein Eimer sollen gleich sein, sodass ein Eimer den zehnten Teil von einem Fass hat und ein Scheffel auch den zehnten Teil von einem Fass; nach dem Fass soll man sie beide messen.

12 Und ein Schekel soll zwanzig Gramm haben. Und zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch ein Pfund.

Die Abgaben des Volkes

13 Das soll nun die Abgabe sein, die ihr leisten sollt, nämlich den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Weizen und den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Gerste.

14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Eimers von einem Fass, das zehn Eimer oder zehn Scheffel fasst; denn zehn Eimer sind zehn Scheffel;

15 und je ein Lamm von zweihundert Schafen von den Herden Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, um für sie Sühne zu schaffen, spricht Gott der HERR.

16 Alles Volk des Landes soll diese Abgaben zum Fürsten in Israel bringen.

17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen, Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel. Er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer darbringen, um Sühne zu schaffen für das Haus Israel.

Die großen Feste und das Opfer des Fürsten

18 So spricht Gott der HERR: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.

19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Tempel damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs.

20 So sollst du auch tun am siebenten Tag des Monats wegen derer, die sich verfehlt haben aus Versehen oder Unwissenheit; damit entsühnt ihr den Tempel.

21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passa halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.

22 An diesem Tag soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer opfern.

23 Und an den sieben Tagen des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, je sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.

24 Zum Speisopfer aber soll er je einen Scheffel zu einem Stier und einen Scheffel zu einem Widder opfern und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.

25 Vom fünfzehnten Tag des siebenten Monats an soll er sieben Tage nacheinander feiern wie jene sieben Tage und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

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