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Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen
1 So spricht der Herr, Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten weist, soll die sechs Werktage {hindurch} geschlossen sein; aber am Sabbattag soll es geöffnet werden, und am Tag des Neumondes soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Tores von außen her hineingehen und an den Pfosten des Tores stehen bleiben; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Heilsopfer[1]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer darbringen, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten[6]w. sich niederwerfen und hinausgehen; das Tor soll aber bis zum Abend nicht geschlossen werden.
3 Und das Volk des Landes soll vor dem Herrn anbeten[6]w. sich niederwerfen am Eingang dieses Tores, an den Sabbaten und an den Neumonden. –
4 Und das Brandopfer, das der Fürst dem Herrn darbringt, soll am Sabbattag sechs fehlerlose Lämmer und einen fehlerlosen Widder {betragen}.
5 Und das Speisopfer: ein Efa für den Widder; für die Lämmer aber {beträgt} das Speisopfer eine Gabe seiner Hand[7]d. h. so viel er geben kann; vgl. V.7; und Öl: ein Hin für das Efa.
6 Und am Tag des Neumondes {soll das Brandopfer} einen fehlerlosen Jungstier {betragen} und sechs Lämmer und einen Widder; ohne Fehler sollen sie sein.
7 Und ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder soll er als Speisopfer opfern; und für die Lämmer: so viel seine Hand aufbringen kann; und Öl: ein Hin für das Efa.
8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores[8]d. i. die Halle des Osttores; wie V.2 hineingehen; und auf demselben Weg soll er hinausgehen.
9 Und wenn das Volk des Landes zu den Festzeiten vor den Herrn kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus[1]w. {durch} das ihm Gegenüber {liegende} soll er hinausgehen.
10 Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, soll {auch} er hinausgehen[2]so mit vielen hebr. Handschr. , LXX und Vulg. ; Mas. T. : sollen sie hinausgehen. –
11 Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer ein Efa für den Stier betragen und ein Efa für den Widder; und für die Lämmer: eine Gabe seiner Hand[3]d. h. so viel er geben kann; vgl. V.7; und Öl: ein Hin für das Efa.
12 Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder ein Heilsopfer[4]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer, als freiwillige Gabe für den Herrn, dann soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten weist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer[4]o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer darbringen, ebenso wie er {es} am Sabbattag darbringt. Dann soll er hinausgehen, und man soll das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. –
13 Und du sollst täglich ein einjähriges fehlerloses Lamm dem Herrn als Brandopfer zubereiten, Morgen für Morgen sollst du es zubereiten.
14 Und ein Speisopfer sollst du dazu zubereiten, Morgen für Morgen: ein sechstel Efa und Öl, ein drittel Hin, um den Weizengrieß zu befeuchten, ein Speisopfer für den Herrn – ewige Ordnungen {, die} beständig {gelten sollen}.
15 Und man soll das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein regelmäßiges Brandopfer darbringen.
16 So spricht der Herr, Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk aus seinem Erbbesitz gibt, so gehört es[5]so mit LXX; Mas. T. : Wenn ein Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt – {es ist ja} sein Erbbesitz – so gehört es seinen Söhnen, es ist ihr Grundeigentum als Erbbesitz.
17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz[6]d. h. als Erbbesitz des Fürsten als leiblichem Vater {für immer} gehören.
18 Und der Fürst soll nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, sodass er sie gewaltsam aus ihrem Grundbesitz verdrängt; von seinem {eigenen} Grundbesitz soll er an seine Söhne vererben, damit sich mein Volk nicht zerstreut, jeder aus seinem Grundbesitz.
19 Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seite[7]w. Schulter; nämlich des nördlichen Binnentores des Tores war, zu den heiligen Priesterzellen[8]T. ; Mas. T. : zu den Zellen des Heiligtums (w. des Heiligen) , zu den Priestern, die nach Norden gerichtet sind, und siehe, dort war ein Ort am äußersten Ende nach Westen zu.
20 Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss {und dabei} das Volk heilig macht.
21 Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war je ein Hof.
22 In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine[9]so mit LXX; die Bedeutung des Wortes im Mas. T. ist ungewiss, vielleicht: »geschlossene« o. »nicht überdachte« Höfe, vierzig {Ellen} lang und dreißig breit. Ein {und dasselbe} Maß hatten alle vier[10]so mit LXX, syr. Üs. und Vulg. ; Mas. T. : hatten alle vier an den Ecken.
23 Und in ihnen war eine Steinlage ringsherum bei allen vieren; und Kochstellen waren unten an den Steinlagen angebracht ringsum.
24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen[1]so mit LXX; Mas. T. : Diese sind das Haus der Köche, wo die, die den Dienst am Haus versehen, das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
Einheitsübersetzung
Einheitsübersetzung 2016
Opfer: 46,1–15
1 So spricht GOTT, der Herr: Das Osttor des inneren Vorhofs soll an den sechs Werktagen geschlossen bleiben, nur am Sabbat soll es geöffnet werden und am Neumondtag soll es geöffnet werden.
2 Der Fürst soll von außen her durch die Vorhalle den Torbau betreten und sich an den Torpfosten stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen, er aber soll sich an der Schwelle des Tors niederwerfen und wieder hinausgehen. Das Tor soll bis zum Abend nicht geschlossen werden.
3 Die Bürger des Landes sollen sich an den Sabbat-Tagen und an den Neumond-Tagen am Eingang dieses Tors ebenfalls vor dem HERRN niederwerfen.
4 Das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringen lässt, soll am Sabbat-Tag aus sechs fehlerlosen Lämmern und aus einem fehlerlosen Widder bestehen.
5 Zu dem Widder gehört ein Speiseopfer von einem Efa Mehl, zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.
6 Am Neumond-Tag sollen es ein junger fehlerloser Stier aus der Rinderherde, sechs Lämmer und ein Widder sein, die ohne Fehler sind.
7 Zu dem Stier und zu dem Widder soll er je ein Efa Mehl als Speiseopfer besorgen, außerdem zu den Lämmern so viel, wie er gerade zur Verfügung hat, und dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.
8 Wenn der Fürst den Torbau betritt, soll er ihn durch die Vorhalle betreten und auf dem gleichen Weg muss er wieder hinausgehen.
9 Wenn aber das Volk des Landes an den Festen vor den HERRN tritt, dann soll der, der durch das Nordtor gekommen ist, um sich niederzuwerfen, durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor gekommen ist, soll durch das Nordtor hinausgehen. Niemand soll durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist, sondern jeder soll durch das gegenüberliegende Tor hinausgehen.
10 Der Fürst soll mitten unter ihnen sein; wenn sie hineingehen, soll auch er hineingehen, und wenn sie hinausgehen, soll auch er hinausgehen.
11 An den Festtagen und an den Feiertagen gehört zu dem Stier und zu dem Widder das Speiseopfer von je einem Efa Mehl und zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.
12 Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder ein freiwilliges Heilsopfer darbringen lassen will, soll man für ihn das Osttor öffnen. Dann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer genauso darbringen, wie er es am Sabbat darbringen lässt. Daraufhin soll er hinausgehen, und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.
13 Täglich sollst du dem HERRN ein einjähriges Lamm, das ohne Fehler ist, als Brandopfer darbringen, Morgen für Morgen sollst du es tun.
14 Dazu sollst du als Speiseopfer jeden Morgen ein Sechstel Efa Mehl und ein Drittel Hin Öl herrichten, um das Mehl zu besprengen. Das soll ein Speiseopfer für den HERRN sein. Eine ewige Satzung sei dies immerdar.
15 Bringt also jeden Morgen das Lamm, das Speiseopfer und das Öl als das tägliche Brandopfer dar!
Besitz des Fürsten: 46,16–18
16 So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas von seinem Erbbesitz schenkt, gehört es seinen Söhnen; es ist ihr Eigentum und sie können es weitervererben.
17 Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur seine Söhne dürfen behalten, was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat.
18 Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen. Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will, muss er es von seinem Eigentum nehmen, damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden.
Opferküchen des Tempels: 46,19–24
19 Dann brachte er mich durch den Eingang auf der Torseite zu den heiligen Priesterräumen im Norden und siehe, da war ein Ort am äußersten Ende im Westen.
20 Und er sagte zu mir: Das ist der Ort, an dem die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und wo sie das Speiseopfer backen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinausbringen müssen und dadurch das Volk heiligen.
21 Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und er ließ mich hinübergehen zu den vier Ecken des Vorhofs. Und siehe, an jeder Ecke des Vorhofs war noch ein Hof.
22 An allen vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Dasselbe Maß für die vier.
23 Und rings um sie lief eine Steinmauer, rings um alle vier, und unten an den Steinmauern waren ringsum Kochstellen angelegt.
24 Da sagte er zu mir: Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volkes kochen.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
Gute Nachricht Bibel
Gute Nachricht Bibel 2018
Die regelmäßigen Opfer
1 Der HERR, der mächtige Gott, sagte: »Das östliche Tor des inneren Tempelvorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben und nur am Sabbat und am Neumondstag geöffnet werden.
2 An diesen Tagen betritt der regierende Fürst vom äußeren Vorhof her das Tor, durchschreitet dessen Vorhalle und stellt sich an den Türpfosten des Torausgangs. Von dort aus verfolgt er die Opferhandlungen der Priester, die in seinem Auftrag das Brandopfer und das Mahlopfer darbringen. Danach wirft er sich auf der Schwelle des Tores zur Anbetung nieder und geht auf demselben Weg wieder hinaus.
3 Die Leute aus dem Volk werfen sich an diesen beiden Tagen draußen im äußeren Vorhof, am Eingang desselben Tores, zur Anbetung vor dem HERRN nieder.
4 Das Brandopfer, das der Fürst darbringen lässt, umfasst am Sabbat sechs Schafe und einen Schafbock, alles fehlerfreie Tiere.
5 Als Speiseopfer kommt zu dem Schafbock 1 Efa (= 12 Kilo) Weizenmehl und zu den Schafen, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin (= 3 1/2 Liter) Olivenöl auf jedes Efa.
6 Am Neumondstag besteht das Opfer aus einem Stier, sechs Schafen und einem Schafbock, alles fehlerfreie Tiere.
7 Als Speiseopfer kommen zu dem Stier und dem Schafbock je 1 Efa Mehl und zu den Schafen, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin Öl auf jedes Efa.
8 Wenn der Fürst zum Tempel kommt, nimmt er den Weg zu seinem Platz im Osttor des inneren Vorhofs durch die Vorhalle des Tores und geht auf demselben Weg wieder hinaus.
9 Wenn dagegen die Leute aus dem ganzen Land an den großen Festen zum Tempel kommen, um sich im äußeren Vorhof zur Anbetung niederzuwerfen, dürfen sie den Tempelbezirk nicht durch dasselbe Tor betreten und wieder verlassen. Wer durch das Nordtor eingetreten ist, soll durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, durch das Nordtor.
10 Der Fürst soll an diesen Festen mitten unter der Volksmenge den Tempelbezirk betreten und ihn ebenso wieder verlassen.
11 Auch an den Festtagen kommt als Speiseopfer auf einen Stier oder einen Schafbock je 1 Efa Mehl und auf die Schafe, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin Öl auf jedes Efa.
12 Will der Fürst irgendwann dem HERRN ein freiwilliges Opfer darbringen, ein Brand- oder Mahlopfer, dann soll man das Osttor des inneren Vorhofs für ihn öffnen. Nachdem die Priester wie am Sabbat das Opfer für ihn dargebracht haben, verlässt er das Tor und es wird wieder geschlossen.
13 Jeden Tag muss dem HERRN am Morgen ein fehlerfreies einjähriges Schaf als Brandopfer dargebracht werden
14 und ebenso jeden Morgen als Speiseopfer 1/6 Efa (= 2 Kilo) Mehl und 1/3 Hin (= gut 1 Liter) Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Vorschrift über das Speiseopfer für den HERRN gilt für alle Zukunft.
15 Das Schaf, das Mehl und das Öl sind dem HERRN jeden Morgen, Tag für Tag, als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«
Über den Grundbesitz des Fürsten
16 Der HERR, der mächtige Gott, sagte: »Wenn der Fürst seinen Söhnen etwas von seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in deren Besitz über.
17 Schenkt er aber einem seiner Beamten etwas, so gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur bei seinen eigenen Söhnen begründet die Schenkung ein dauerndes Besitzrecht.
18 Der Fürst darf nicht Leuten aus dem Volk mit Gewalt ihren erblichen Grundbesitz wegnehmen, um ihn seinen Söhnen zu geben. Die Söhne müssen aus seinem eigenen Grundbesitz ihren Teil bekommen. Mein Volk soll nicht in alle Winde zerstreut werden. Niemand darf von seinem Grund und Boden vertrieben und um sein Eigentum gebracht werden.«
Die Tempelküchen
19 Der Mann, der mich führte, brachte mich durch den Gang neben dem Nordtor des inneren Vorhofs zu den auf der Nordseite gelegenen Priesterräumen. Ganz hinten, im Westen, war ein besonderer Raum.
20 Der Mann sagte zu mir: »Hier kochen die Priester das Fleisch, das ihnen von den Sühne- und Wiedergutmachungsopfern zufällt, und hier backen sie auch das Brot aus dem Mehl der Speiseopfer. Sie dürfen nichts, was von einem Opfer stammt, in den äußeren Vorhof hinausbringen, da sie sonst das Volk mit dem Heiligen in Berührung und dadurch in Gefahr bringen.«
21 Dann führte mich der Mann in den äußeren Vorhof und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleinerer Hof,
22 40 Ellen lang und 30 Ellen breit. Alle vier waren genau gleich groß.
23 Rings um jeden dieser Höfe lief eine Steinmauer, an der auf der Innenseite Feuerstellen angelegt waren.
24 Der Mann sagte zu mir: »Hier sollen die Diener des Tempels das Fleisch für das Opfermahl des Volkes kochen.«
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
Lutherbibel
Lutherbibel 2017
Tor- und Opferordnungen
1 So spricht Gott der HERR: Das Tor am inneren Vorhof im Osten soll an den sechs Werktagen zugeschlossen sein, aber am Sabbattag und am Neumond soll man’s auftun.
2 Und der Fürst soll von draußen unter die Vorhalle des Tores treten und bei den Pfosten am Tor stehen bleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern, er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und danach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis zum Abend.
3 Ebenso soll das Volk des Landes an der Tür dieses Tores anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden.
4 Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN opfern soll am Sabbattag, sollen sechs Lämmer sein, die ohne Fehler sind, und ein Widder ohne Fehler
5 und als Speisopfer einen Scheffel zu jedem Widder, als Speisopfer zu den Lämmern aber, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.
6 Am Neumond aber soll er einen jungen Stier opfern, der ohne Fehler ist, und sechs Lämmer und einen Widder, auch ohne Fehler,
7 und als Speisopfer je einen Scheffel zum Stier und je einen Scheffel zum Widder, aber zu den Lämmern so viel, wie er geben kann, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.
8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores hineingehen und auf demselben Weg wieder hinausgehen.
9 Aber wenn das Volk des Landes vor den HERRN kommt an den Feiertagen, dann sollen die, die zum Tor im Norden hineingehen, um anzubeten, durch das Tor im Süden wieder hinausgehen, und die, die zum Tor im Süden hineingehen, sollen durch das Tor im Norden wieder hinausgehen und sollen nicht wieder durch das Tor hinausgehen, durch das sie hineingegangen sind, sondern sollen durch das Tor gegenüber hinausgehen.
10 Der Fürst aber soll mit ihnen sein, wenn sie hinein- und wenn sie hinausgehen.
11 Und an den Festen und Feiertagen soll man als Speisopfer zu je einem Stier einen Scheffel und zu je einem Widder einen Scheffel opfern und zu den Lämmern, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.
12 Wenn aber der Fürst ein Brandopfer oder Dankopfer als freiwillige Gabe dem HERRN darbringen will, so soll man ihm das Tor im Osten auftun, damit er sein Brandopfer und Dankopfer opfern kann, wie er es sonst am Sabbat zu opfern pflegt. Und wenn er wieder hinausgeht, soll man das Tor hinter ihm zuschließen.
13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, nämlich ein einjähriges Lamm ohne Fehler; das soll er alle Morgen opfern.
14 Und er soll alle Morgen den sechsten Teil eines Scheffels als Speisopfer dazu darbringen und den dritten Teil einer Kanne Öl, um das Feinmehl zu besprengen, als ein Speisopfer für den HERRN. Das soll eine ewige Ordnung sein über das tägliche Opfer.
15 Und so sollen sie das Lamm mit dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen opfern als tägliches Brandopfer.
Das Erbland des Fürsten
16 So spricht Gott der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt von seinem Erbe, soll es seinen Söhnen verbleiben, und sie sollen es als ihr Erbe besitzen.
17 Wenn er aber einem seiner Großen von seinem Erbteil etwas schenkt, so sollen sie es besitzen bis zum Jahr der Freilassung, und dann soll es an den Fürsten wieder zurückfallen; nur der Anteil seiner Söhne soll diesen verbleiben.
18 Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, um sie dadurch aus ihrem Eigentum zu verdrängen, sondern er soll sein Eigentum auf seine Söhne vererben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Eigentum vertrieben wird.
Die Opferküchen
19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern im Norden, die den Priestern gehörten, und siehe, dort war ein Raum in der Ecke im Westen.
20 Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen müssen und so das Volk mit dem Heiligen in Berührung bringen.
21 Danach führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich in die vier Ecken des Vorhofs gehen. Und siehe, da war in jeder Ecke des Vorhofs wieder ein Vorhof.
22 In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine Vorhöfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier von gleichem Maß.
23 Und es ging eine Mauer um jeden der vier Vorhöfe herum; da waren Herde ringsherum unten an den Mauern.
24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, in denen die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volks kochen sollen.
Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart