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Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

Kriegsgesetze

1 Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und siehst Pferde und Wagen, ein Volk, zahlreicher als du, dann sollst du dich nicht vor ihnen fürchten. Denn der Herr, dein Gott, der dich aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, ist mit dir.

2 Und es soll geschehen, wenn ihr zum Kampf heranrückt, dann soll der Priester herantreten und zum Volk reden

3 und zu ihnen sagen: Höre, Israel! Ihr rückt heute zum Kampf gegen eure Feinde heran. Euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und ängstigt euch nicht und erschreckt nicht vor ihnen!

4 Denn der Herr, euer Gott, ist es, der mit euch zieht, um für euch mit euren Feinden zu kämpfen, um euch zu retten.

5 Und die Aufseher[1]w. Schreiber; d. i. eine Beamtenbezeichnung sollen zum Volk reden und sagen: Wer ist der Mann, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Er mache sich auf und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer Mann es einweiht.

6 Und wer ist der Mann, der einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nicht genutzt[2]w. entheiligt; d. h. dadurch, dass man ihn im 5. Jahr in Gebrauch nimmt; vgl. 3Mo 19,23–25 hat? Er mache sich auf und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer Mann ihn nutzt[3]w. entheilige.

7 Und wer ist der Mann, der sich mit einer Frau verlobt und sie noch nicht {zu sich} genommen hat? Er mache sich auf und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer Mann sie nimmt.

8 Und die Aufseher[1]w. Schreiber; d. i. eine Beamtenbezeichnung sollen weiter zum Volk reden und sagen: Wer ist der Mann, der sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat? Er mache sich auf und kehre in sein Haus zurück, damit nicht das Herz seiner Brüder verzagt wird wie sein Herz.

9 Und es soll geschehen, wenn die Aufseher[1]w. Schreiber; d. i. eine Beamtenbezeichnung aufgehört haben, zum Volk zu reden, dann sollen sie Heeroberste an die Spitze des Volkes stellen.

10 Wenn du dich einer Stadt näherst, um gegen sie zu kämpfen, dann sollst du ihr {zunächst} Frieden anbieten.[4]w. sollst du ihr zurufen: Zum Frieden!

11 Und es soll geschehen, wenn sie dir friedlich antwortet[5]w. wenn sie dir antwortet: Friede! und dir öffnet, dann soll alles Volk, das sich darin befindet, dir zur Zwangsarbeit {unterworfen werden} und dir dienen.

12 Und wenn sie mit dir nicht Frieden schließt, sondern Krieg mit dir führt, dann sollst du sie belagern.

13 Und gibt der Herr, dein Gott, sie in deine Hand, dann sollst du all ihre Männlichen mit der Schärfe des Schwertes erschlagen.

14 Doch die Frauen und die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, all ihre Beute, sollst du für dich rauben. Und du sollst {von der} Beute deiner Feinde essen, die der Herr, dein Gott, dir gegeben hat.

15 So sollst du mit allen Städten tun, die weit von dir entfernt sind, die nicht von den Städten dieser Nationen hier sind.

16 Jedoch von den Städten dieser Völker, die der Herr, dein Gott, dir als Erbteil gibt, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat.

17 Sondern du sollst an ihnen unbedingt den Bann vollstrecken: an den Hetitern und an den Amoritern, den Kanaanitern und den Perisitern, den Hewitern und den Jebusitern, wie der Herr, dein Gott, dir befohlen hat,

18 damit sie euch nicht lehren, nach all ihren Gräueln zu tun, die sie ihren Göttern getan haben, und ihr so gegen den Herrn, euren Gott, sündigt.

19 Wenn du eine Stadt viele Tage belagerst, um gegen sie zu kämpfen und sie einzunehmen, sollst du ihre Bäume nicht vernichten, indem du die Axt gegen sie schwingst. Denn du kannst von ihnen essen; du sollst sie nicht abhauen. Ist etwa der Baum des Feldes ein Mensch, dass er von dir mitbelagert werden sollte[6]w. dass er vor dir in Belagerung kommen sollte?

20 Nur die Bäume, von denen du weißt, dass sie Bäume sind, von denen man nicht isst, die darfst du vernichten und umhauen. Und du kannst Belagerung {sgerät davon} bauen gegen die Stadt, die Krieg mit dir führt, bis sie gefallen ist.

Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

Aufgebot des Volksheeres: 20,1–9

1 Wenn du zum Kampf gegen deine Feinde ausziehst und Pferde und Wagen und ein Kriegsvolk erblickst, das zahlreicher ist als du, dann sollst du dich nicht vor ihnen fürchten; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist bei dir.

2 Wenn ihr in den Kampf zieht, soll der Priester vortreten, dem Kriegsvolk eine Ansprache halten

3 und zu ihnen sagen: Höre, Israel! Ihr zieht heute in den Kampf gegen eure Feinde. Verliert nicht den Mut! Fürchtet euch nicht, geratet nicht durcheinander und weicht nicht erschreckt zurück, wenn sie angreifen.

4 Denn der HERR, euer Gott, zieht mit euch, um für euch gegen eure Feinde zu kämpfen und euch zu retten.

5 Dann sollen die Listenführer zum Kriegsvolk sagen: Ist unter euch einer, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat? Er trete weg und kehre zu seinem Haus zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer es einweiht.

6 Ist unter euch einer, der einen Weinberg angelegt und noch nicht die erste Lese gehalten hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer die erste Lese hält.

7 Ist unter euch einer, der sich mit einer Frau verlobt und sie noch nicht geheiratet hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer seine Frau heiratet.

8 Außerdem sollen die Listenführer zum Kriegsvolk sagen: Ist unter euch einer, der sich fürchtet und keinen Mut hat? Er trete weg und kehre nach Hause zurück, damit er nicht auch noch seinen Brüdern das Herz zerschmilzt.

9 Und wenn die Listenführer damit zu Ende sind, dies dem Kriegsvolk zu sagen, sollen sie Truppenführer ernennen und ihnen das Kommando über das Kriegsvolk übertragen.

Krieg gegen Städte: 20,10–18

10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, um sie anzugreifen, dann sollst du ihr zunächst eine friedliche Einigung vorschlagen.

11 Nimmt sie die friedliche Einigung an und öffnet dir die Tore, dann soll die gesamte Bevölkerung, die du dort vorfindest, zum Frondienst verpflichtet und dir untertan sein.

12 Lehnt sie eine friedliche Einigung mit dir ab und will sich mit dir im Kampf messen, dann darfst du sie belagern.

13 Wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, sollst du alle männlichen Personen mit scharfem Schwert erschlagen.

14 Die Frauen aber, die Kinder und Greise, das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt befindet, alles, was sich darin plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen. Was du bei deinen Feinden geplündert hast, darfst du verzehren; denn der HERR, dein Gott, hat es dir geschenkt.

15 So sollst du mit allen Städten verfahren, die sehr weit von dir entfernt liegen und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören.

16 Aus den Städten dieser Völker jedoch, die der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, darfst du nichts, was Atem hat, am Leben lassen.

17 Vielmehr sollst an den Hetitern und Amoritern, Kanaanitern und Perisitern, Hiwitern und Jebusitern den Bann vollziehen, so wie es der HERR, dein Gott, dir zur Pflicht gemacht hat,

18 damit sie euch nicht lehren, entsprechend all den Gräueln zu handeln, die sie zu Ehren ihrer Götter begangen haben, und so zu sündigen gegen den HERRN, euren Gott.

Schonung des Baumbestandes: 20,19f.

19 Wenn du eine Stadt längere Zeit hindurch belagerst, um sie anzugreifen und zu erobern, dann sollst du ihrem Baumbestand keinen Schaden zufügen, indem du die Axt daran legst. Du darfst von den Bäumen essen, sie aber nicht fällen mit dem Gedanken, die Bäume auf dem Feld seien der Mensch selbst, sodass sie von dir belagert werden müssten.

20 Nur den Bäumen, von denen du weißt, dass sie keine Fruchtbäume sind, darfst du Schaden zufügen. Du darfst sie fällen und daraus Belagerungswerk bauen gegen die Stadt, die gegen dich kämpfen will, bis sie schließlich fällt.

Videos zu 5. Mose 20 (ELB, EÜ)