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Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
1 Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters nehmen und darf die Decke[4]w. den Zipfel {des Obergewandes} seines Vaters nicht aufdecken.
Zugehörigkeit zur Gemeinde des Herrn
2 Einer, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des Herrn kommen.
3 Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des Herrn kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des Herrn kommen. –
4 Ein Ammoniter oder Moabiter darf nicht in die Versammlung des Herrn kommen; auch die zehnte Generation von ihnen darf nicht in die Versammlung des Herrn kommen, für ewig;
5 deshalb, weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt, und weil er[1]Gemeint ist wohl Balak. Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor in Mesopotamien, gegen dich angeheuert hat, dich zu verfluchen.
6 Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der Herr, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen um; denn der Herr, dein Gott, hatte dich lieb.
7 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, für ewig.
8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen[2]d. h. nicht als kultisch unrein verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen.
9 Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen von ihnen in der dritten Generation[3]so mit anderer Zeichensetzung; Mas. T. : Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung des Herrn kommen.
Reinerhaltung des Kriegslagers
10 Wenn du gegen deine Feinde ins Kriegslager ausziehst, dann sollst du dich vor allem Bösen hüten:
11 Wenn ein Mann unter dir ist, der durch einen Zufall der Nacht nicht rein ist, dann soll er nach draußen vor das Lager hinausgehen. Er darf nicht ins Lager hineinkommen.
12 Und es soll geschehen, beim Anbruch des Abends soll er sich im Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er {wieder} ins Lager kommen.
13 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dahin kannst du hinausgehen {, um auszutreten}.
14 Und du sollst eine Schaufel bei deinem Gerät haben. Und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du {ein Loch} damit graben und deine Ausscheidung wieder zudecken.
15 Denn der Herr, dein Gott, lebt[4]w. geht hin und her mitten in deinem Lager, um dich zu retten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Anstößiges[5]w. die Blöße einer Sache unter dir sieht und sich von dir abwendet.
Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum
16 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
17 Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.
18 Eine Geweihte[6]Das sind weibliche und männliche Tempelprostituierte im Dienst der Fruchtbarkeitsgöttin Astarte. Der Lohn der Kultprostitution war für den Tempel der Astarte bestimmt. soll es unter den Töchtern Israel nicht geben, und {auch} einen Geweihten[6]Das sind weibliche und männliche Tempelprostituierte im Dienst der Fruchtbarkeitsgöttin Astarte. Der Lohn der Kultprostitution war für den Tempel der Astarte bestimmt. soll es nicht unter den Söhnen Israel geben.
19 Du sollst keinen Hurenlohn und {kein} Hundegeld[7]Als Hunde wurden männliche Kultprostituierte bezeichnet. in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den Herrn, deinen Gott.
20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht.
21 Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der Herr, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22 Wenn du für den Herrn, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der Herr, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein.
23 Wenn du es aber unterlässt, {etwas} zu geloben, wird keine Sünde an dir sein.
24 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast.
25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust[1]w. deiner Kehle entsprechend, {bis} du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun.
26 Wenn du in das Getreide {feld} deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
Einheitsübersetzung
Einheitsübersetzung 2016
Blutschande: 23,1
1 Ein Mann darf eine Frau seines Vaters nicht heiraten; denn er darf das Bett seines Vaters nicht aufdecken.
Zutritt zur Versammlung des Herrn: 23,2–9
2 In die Versammlung des HERRN darf keiner kommen, dessen Hoden zerquetscht sind oder dessen Glied verstümmelt ist.
3 In die Versammlung des HERRN darf kein Bastard kommen; auch in der zehnten Generation dürfen seine Nachkommen nicht in die Versammlung des HERRN kommen.
4 In die Versammlung des HERRN darf kein Ammoniter oder Moabiter kommen, auch nicht in der zehnten Generation. Niemals dürfen ihre Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen;
5 denn sie sind euch nicht mit Brot und Wasser auf dem Weg entgegengegangen, als ihr aus Ägypten zogt, und Moab hat Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gegen dich gedungen, damit er dich verfluchte -
6 doch der HERR, dein Gott, hat sich geweigert, Bileam zu erhören, und der HERR, dein Gott, hat für dich den Fluch in Segen verwandelt; denn der HERR, dein Gott, liebt dich.
7 Du sollst dich nie und nimmer um einen Friedens- und Freundschaftsvertrag mit ihnen bemühen.
8 Der Edomiter dagegen soll dir kein Gräuel sein; denn er ist dein Bruder. Der Ägypter soll dir kein Gräuel sein; denn du hast als Fremder in seinem Land gewohnt.
9 In der dritten Generation dürfen ihre leiblichen Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen.
Reinheit des Heerlagers: 23,10–15
10 Wenn du ins Feld ziehst und gegenüber deinen Feinden das Lager aufschlägst, sollst du dich vor jeder Unsauberkeit hüten.
11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht mehr rein ist, weil nachts etwas geschah, soll er in das Vorgelände des Lagers gehen und das Lager nicht betreten.
12 Wenn der Abend kommt, soll er sich mit Wasser waschen, und wenn die Sonne untergeht, darf er in das Lager zurückkehren.
13 Du sollst im Vorgelände des Lagers eine Ecke haben, wo du austreten kannst.
14 In deinem Gepäck sollst du eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen hinhocken willst, dann grab damit ein Loch und nachher deck deine Notdurft wieder zu!
15 Denn der HERR, dein Gott, hält sich in der Mitte deines Lagers auf, um dich der Gefahr zu entreißen und dir deine Feinde auszuliefern. Dein Lager soll heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich nicht von dir abwendet.
Verbot der Auslieferung von Flüchtlingen: 23,16f.
16 Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern.
17 Bei dir soll er wohnen dürfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er sich in einem deiner Stadtbereiche auswählt, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht ausbeuten.
Verbotene Heiligung von Personen: 23,18
18 Unter den Frauen Israels soll es keine Geheiligte geben und unter den Männern Israels soll es keinen Geheiligten geben.
Verbotene Abgabe an den Tempel: 23,19
19 Du sollst weder Dirnenlohn noch Hundegeld in den Tempel des HERRN, deines Gottes, bringen. Kein Gelübde kann dazu verpflichten; denn auch diese beiden Dinge sind dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
Zinsen: 23,20f.
20 Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Getreide noch Zinsen für sonst etwas, wofür man Zinsen nimmt.
21 Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem, was deine Hände schaffen, in dem Land, in das du hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen.
Gelübde: 23,22–24
22 Wenn du vor dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde machst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; sonst wird es der HERR, dein Gott, von dir einfordern und die Strafe für diese Sünde wird über dich kommen.
23 Wenn du davon absiehst, Gelübde zu machen, wird auch die Strafe für diese Sünde nicht über dich kommen.
24 Was dir über die Lippen gekommen ist, darauf sollst du auch achten und du sollst es halten, da du dem HERRN, deinem Gott, ja aus freien Stücken gelobt hast, was dein Mund genannt hat.
Früchte am Weg: 23,25f.
25 Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun.
26 Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen.
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