ELB, GNB online lesen

Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

1 Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, sodass er stirbt, so ist es ihm[12]d. h. dem Schläger des Diebes keine Blutschuld.

2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm[1]d. h. dem Schläger des Diebes Blutschuld. Er[2]d. i. der Dieb muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den {Wert des} von ihm Gestohlenen verkauft werden.

3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten[3]w. unversehrt machen.

4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt[4]o. anzündet und seinem Vieh {dabei} freien Lauf lässt, sodass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten[3]w. unversehrt machen.

5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, sodass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat.

6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten[3]w. unversehrt machen.

7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, {damit man erfährt, } ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.

8 Bei jedem Fall von Veruntreuung[5]w. bei jeder Sache eines Vergehens an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er[6]d. i. der Eigentümer sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten[3]w. unversehrt machen.

9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich {einen Knochen} oder wird weggeführt, {und} niemand sieht es,

10 dann soll ein Schwur beim Herrn zwischen ihnen beiden sein[7]w. geschehen, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer[8]d. i. der Besitzer des Tieres es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten[3]w. unversehrt machen.

11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.

12 Falls es {aber} zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten[3]w. unversehrt machen.

13 Wenn jemand von seinem Nächsten {ein Stück Vieh} leiht, und es bricht sich {einen Knochen} oder stirbt – falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten[3]w. unversehrt machen;

14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten[3]w. unversehrt machen. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis[9]o. Falls er ein Lohnarbeiter war, geht es auf seinen Lohn.

15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt[10]d. h. die noch nicht zur Ehefrau erworben ist ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben.

16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.

Todeswürdige Vergehen

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –

18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden. –

19 Wer den Göttern opfert[11]w. zum Opfer schlachtet, außer dem Herrn allein, soll mit dem Bann belegt werden.

Schutz der Schwachen

20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.

21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken.

22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien {muss} , ihr Geschrei gewiss erhören,

23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. –

24 Falls du {einem aus} meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger[1]w. wie einer, der um Zins Geld ausleiht; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. –

25 Falls du wirklich den Mantel[2]w. das Obergewand; es wurde als Decke benutzt; vgl. die Anm. zu Kap.3,22 deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er {sonst} liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. –

Pflege der Gottesgemeinschaft

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen.

28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter[3]o. Mit deiner Fülle an Wein und deinem Überfluss an Öl; w. Mit deiner Fülle und deinem Ausfluss. – Gemeint ist wohl die rechtzeitige Abgabe der ersten Erzeugnisse aus der Landwirtschaft und dem Weinbau. sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.

29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind {und} deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. –

30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

1 Wenn ein Dieb bei einem nächtlichen Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann gilt der, der ihn geschlagen hat, nicht als Mörder.

2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb muss für das Gestohlene vollen Ersatz leisten. Falls er dazu nicht imstande ist, muss er selbst als Sklave verkauft werden.

3 Hat er ein Stück Vieh – Rind, Esel, Schaf oder Ziege – gestohlen und es wird noch lebend bei ihm gefunden, muss er doppelten Ersatz leisten.

4 Wenn ein Mann sein Vieh auf seine Felder oder in seinen Weinberg treibt und es nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er Ersatz leisten. Er muss dem Geschädigten das Beste vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs geben.

5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf ein Getreidefeld oder aufgestellte Garben über oder vernichtet irgendetwas anderes auf dem Feld, dann muss er für den Schaden vollen Ersatz leisten.

Haftung für fremdes Eigentum

6 Wenn ein Mann einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung anvertraut und etwas davon wird aus dem Haus dieses anderen gestohlen, dann muss der Dieb, wenn er gefasst wird, den doppelten Betrag erstatten.

7 Kann er nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses einen Eid vor Gott schwören, dass er nicht selbst das Eigentum des anderen an sich genommen hat.

8 Immer wenn zwei Männer sich um etwas streiten, um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, ein Kleidungsstück oder irgendetwas sonst, und jeder behauptet, es sei sein Eigentum, dann sollen sie sich einem Gottesurteil unterwerfen. Wer als schuldig daraus hervorgeht, muss dem anderen das Doppelte erstatten.

9 Wenn ein Mann einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier zur Aufsicht übergibt und es stirbt, bricht sich ein Bein oder wird von Feinden weggetrieben, ohne dass er einen Zeugen dafür hat,

10 dann muss der, dem das Tier anvertraut wurde, dem anderen einen Eid beim HERRN schwören, dass er sich nicht am fremden Eigentum vergriffen hat. Der andere muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern.

11 Ist es dagegen nachweislich gestohlen worden, so muss der, dem es anvertraut war, dafür Ersatz leisten.

12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und er kann es beweisen, muss er keinen Ersatz leisten.

13 Leiht sich ein Mann von einem anderen ein Tier und es bricht sich ein Bein oder stirbt, während der Eigentümer nicht zugegen ist, so muss er vollen Ersatz leisten.

14 War jedoch der Eigentümer zugegen, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Verlust durch den Mietpreis abgegolten.

Folgen bei Verführung eines Mädchens

15 Wenn ein Mann ein unberührtes Mädchen verführt, das noch nicht verlobt ist, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten.

16 Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, so muss er trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen.

Weitere todeswürdige Vergehen

17 Eine Zauberin darf nicht am Leben bleiben.

18 Wer mit einem Tier Verkehr hat, wird mit dem Tod bestraft.

19 Wer anderen Göttern opfert außer dem HERRN, muss aus Israel ausgerottet werden.

Rücksicht gegenüber den Schwachen

20 Weiter ließ der HERR dem Volk Israel durch Mose sagen: »Ihr dürft die Fremden, die bei euch leben, nicht ausbeuten oder unterdrücken. Vergesst nicht, dass ihr selbst in Ägypten Fremde gewesen seid.

21 Nutzt die Schutzlosigkeit der Witwen und Waisen nicht aus!

22 Wenn ihr es dennoch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich, der HERR, bestimmt darauf hören.

23 Ich werde in furchtbaren Zorn geraten und euch durch das Schwert eurer Feinde töten. Eure Frauen werde ich zu Witwen machen und eure Kinder zu Waisen.

24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm!

25 Falls du von einem anderen Israeliten das Obergewand zum Pfand nimmst, so gib es vor Sonnenuntergang wieder zurück.

26 Denn sein Obergewand ist das Einzige, womit er sich warm halten kann. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er sich bei mir über dich beklagt, werde ich ihn hören; denn ich bin barmherzig.«

Achtung vor Gott

27 »Ihr sollt Gott nicht lästern und ein Oberhaupt eures Volkes nicht verfluchen.

28 Von euren Ernteerträgen an Getreide und Wein dürft ihr mir meinen Anteil nicht vorenthalten. Eure erstgeborenen Söhne müsst ihr mir übereignen

29 und ebenso die Erstgeburten eurer Rinder, Schafe und Ziegen. Sieben Tage lang soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr es mir übereignen.

30 Weil ihr mir als ein heiliges Volk gehört, sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem Raubtier gerissen und auf freiem Feld tot aufgefunden worden ist. Ihr sollt es den Hunden hinwerfen.«

Videos zu 2. Mose 22 (ELB, GNB)