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Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
Gesetz vom Aussatz an Menschen
1 Und der Herr redete zu Mose und zu Aaron:
2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.
3 Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in Weiß verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die {übrige} Haut seines Fleisches, {dann} ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären.
4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in Weiß verwandelt, dann soll der Priester {den, der} das Mal {hat, für} sieben Tage einschließen.
5 Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehen geblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn[1]w. es; d. i. das Mal zum zweiten Mal {für} sieben Tage einschließen.
6 Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf[2]o. Hautausschlag. Er soll seine Kleider waschen und ist rein.
7 Wenn aber der Schorf[2]o. Hautausschlag in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.
8 Und besieht {ihn} der Priester, und siehe, der Schorf[2]o. Hautausschlag hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.
9 Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden.
10 Und besieht {ihn} der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in Weiß verwandelt, und eine Bildung von wildem Fleisch ist in der Erhöhung,
11 {dann} ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.
12 Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht[3]o. wuchert und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat[4]w. die ganze Haut des Mals, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,
13 und der Priester besieht {ihn} , und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er {den, der} das Mal {hat, } für rein erklären; hat es sich ganz in Weiß verwandelt, ist er[5]o. es rein.
14 An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
15 Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.
16 Wenn aber das wilde Fleisch wieder zurückgeht und in Weiß verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen.
17 Und besieht ihn[1]w. es; d. i. das Mal der Priester, und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, dann soll der Priester {den, der} das Mal {hat, } für rein erklären: rein ist er.
18 Und wenn {im} Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und {wieder} heilt,
19 und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen.
20 Und besieht {ihn} der Priester, und siehe, der Fleck[6]w. er erscheint niedriger als die {übrige} Haut, und sein Haar hat sich in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.
21 Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Fleck[6]w. er ist nicht niedriger als die {übrige} Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn {für} sieben Tage einschließen.
22 Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es.
23 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, {wenn er} nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären.
24 Oder wenn {im} Fleisch, in dessen Haut, eine {Brand} wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck,
25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in Weiß verwandelt, und er erscheint tiefer als die {übrige} Haut, {dann} ist es Aussatz; er ist in der {Brand} wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.
26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die {übrige} Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn {für} sieben Tage einschließen.
27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.
28 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, {wenn er} in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die Erhöhung der {Brand} wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der {Brand} wunde.
29 Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt,
30 und der Priester besieht das Mal, und siehe, es erscheint tiefer als die {übrige} Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31 Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die {übrige} Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester {den, der} das Mal der Krätze {hat, für} sieben Tage einschließen.
32 Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die {übrige} Haut,
33 dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe {den, der} die Krätze {hat, } zum zweiten Mal {für} sieben Tage ein.
34 Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die {übrige} Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
35 Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift,
36 und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er.
37 Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären.
38 Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weiße Flecken,
39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, dann ist es ein {gutartiger} Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.
40 Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er.
41 Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er.
42 Und wenn an der kahlen Stelle {hinten} oder an der Stirnglatze ein weiß-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle {hinten} oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist.
43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner kahlen Stelle {hinten} oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
44 {dann} ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf.
45 Und der Aussätzige, an dem das Mal ist – seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopf {haar} soll frei hängen gelassen werden[1]o. soll verwildern, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
46 All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
Gesetz vom Aussatz an Kleidern
47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen
48 oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk,
49 und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, {dann} ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen.
50 Und der Priester besehe das Mal und schließe {das, woran} das Mal {ist, für} sieben Tage ein.
51 Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, {dann} ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es.
52 Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: Mit Feuer soll es verbrannt werden.
53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell,
54 dann soll der Priester gebieten, dass man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal {für} sieben Tage einschließen.
55 Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, {dann} ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen; es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle {hinten} oder auf der kahlen Stelle {vorn}.
56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten.
57 Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, {dann} ist es ein ausbrechender {Aussatz}: Mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist.
58 Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, sodass das Mal daraus weicht: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein.
59 Das ist das Gesetz {betreffs} des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
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Bestimmungen über die Feststellung von Aussatz
1 Der HERR gab Mose und Aaron folgende Anweisungen:
2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung zeigt oder Schuppen oder ein heller Fleck und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, muss die betreffende Person zum Priester, zu Aaron oder einem seiner Söhne, gebracht werden.
3 Der Priester muss sich den Fall ansehen. Ist die Behaarung an der kranken Stelle weiß und liegt diese tiefer als die umgebende Haut, so handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester das festgestellt hat, erklärt er die betreffende Person für unrein.
4 Ist es aber ein heller Fleck auf der Haut, der nicht tiefer liegt als die umgebende Haut und dessen Behaarung nicht weiß geworden ist, so soll der Priester die erkrankte Person eine Woche lang isolieren.
5 Dann soll er sie sich wieder ansehen. Wenn die Stelle noch genauso aussieht wie vorher und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, soll er sie noch einmal sieben Tage isolieren.
6 Ist dann der Fleck dunkler geworden und hat sich nicht weiter ausgebreitet, so war es ein harmloser Ausschlag und der Priester erklärt die Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.
7 Wenn der Ausschlag sich später doch wieder ausbreitet, muss sie sich ein zweites Mal dem Priester zeigen.
8 Findet der Priester den Verdacht auf Aussatz bestätigt, muss er sie für unrein erklären.
9-10 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine weiße Schwellung zeigt, muss die betreffende Person zum Priester gebracht werden, damit der sich den Fall ansieht. Ist auch die Behaarung an der kranken Stelle weiß geworden und es wuchert darauf wildes Fleisch,
11 so handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss die betreffende Person für unrein erklären; der Fall ist eindeutig.
12-13 Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, soll er die erkrankte Person für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt die Person als rein.
14-15 Sobald jedoch irgendwo wildes Fleisch wuchert, muss sie für unrein erklärt werden. Wucherndes Fleisch ist ein Zeichen für Aussatz.
16-17 Wenn die Wucherung zurückgeht und alles weiß wird, soll sie wieder zum Priester gehen und der Priester erklärt sie für rein.
18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt,
19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Schwellung oder ein rotweißer Fleck, dann muss die betreffende Person sich dem Priester zeigen.
20 Liegt die Stelle tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, so soll der Priester die Person für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der mit einem Geschwür angefangen hat.
21 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er die betreffende Person sieben Tage isolieren.
22 Hat der Fleck sich danach ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.
23 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden, so ist es nur die Narbe von dem Geschwür und der Priester erklärt die Person für rein.
24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und sich darin ein rotweißer oder weißer Fleck bildet,
25 muss die betreffende Person die Wunde dem Priester zeigen. Stellt sich heraus, dass die Behaarung auf dem Fleck weiß geworden ist und die Stelle tiefer liegt als die umgebende Haut, so ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen und der Priester muss die Person für unrein erklären.
26 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er sie eine Woche lang isolieren
27 und sich dann wieder ansehen. Hat der Fleck sich in der Zwischenzeit ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.
28 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden und die Haut hat wieder ihre normale Färbung, so ist es nur die Narbe von der Brandwunde und der Priester erklärt die Person für rein.
29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf der Kopfhaut bekommt oder der Mann unter dem Bart,
30 dann muss der Priester sich den Fall ansehen. Liegt der Ausschlag tiefer als die umgebende Haut und die Haare an der Stelle sind gelblich geworden und haben ihre Festigkeit verloren, so ist es Aussatz, wie er auf dem Kopf oder im Bart auftritt, und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.
31 Liegt der Ausschlag zwar nicht tiefer als die umgebende Haut, aber das Haar an der Stelle ist gelblich geworden, so soll der Priester die Person eine Woche lang isolieren
32 und sich dann wieder ansehen. Hat sich der Ausschlag in der Zwischenzeit nicht weiter ausgebreitet, haben sich keine gelblichen Haare mehr gebildet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,
33 so soll die Person das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliert sie noch einmal sieben Tage
34 und sieht sich den Fall danach wieder an. Hat sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet und die Stelle liegt nicht tiefer als die umgebende Haut, so erklärt er die betreffende Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.
35 Wenn der Befall sich später doch noch weiter ausbreitet,
36 muss der Priester sich die Person noch einmal ansehen. Hat sich der Ausschlag wirklich ausgebreitet, so braucht er nicht erst nach gelblich gewordenen Haaren zu suchen. Der Fall ist eindeutig: Die erkrankte Person ist unrein.
37 Findet jedoch der Priester, dass der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, und sprossen an der Stelle wieder schwarze Haare, so ist der Ausschlag geheilt und der Priester erklärt die Person für rein.
38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,
39 so muss der Priester sich den Fall ansehen. Sind es nur blassweiße Flecken, so ist es ein harmloser Ausschlag und die betreffende Person ist rein.
40-41 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, an der Stirnseite oder auf dem Hinterkopf, wird er dadurch nicht unrein.
42-43 Zeigt sich aber auf der kahlen Stelle ein rotweißer Ausschlag, so muss der Priester sich den Fall ansehen. Stellt er fest, dass der rotweiße Fleck genauso aussieht wie Aussatz am Körper,
44 so handelt es sich tatsächlich um Aussatz und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz am Kopf.
Über das Verhalten von Aussätzigen
45 Alle, die von Aussatz befallen sind, müssen zerrissene Kleider tragen und ihr Haar frei hängen lassen; Männer müssen den Bart verhüllen. Sie müssen andere, die in ihre Nähe kommen, mit dem Ruf »Unrein, unrein!« warnen.
46 Solange der Zustand anhält, bleiben sie unrein. Sie müssen abgesondert leben und sich außerhalb des Lagers aufhalten.
Bestimmungen für den Befall von Gebrauchsgegenständen
47-49 Wenn an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an gegerbten Fellen oder an Gegenständen aus Leder ein Fleck auftritt und dieser Fleck gelblich grün oder rötlich ist, dann kann es sich um fressenden Schimmel handeln und das Stück muss dem Priester gezeigt werden.
50 Der Priester sieht es sich an und schließt es sieben Tage ein.
51 Hat sich danach der Fleck vergrößert, so ist es tatsächlich fressender Schimmel. Der Priester erklärt das Stück für unrein
52 und es muss verbrannt werden.
53 Stellt der Priester jedoch fest, dass der Fleck sich nicht ausgebreitet hat,
54 so lässt er das befallene Stück waschen und schließt es noch einmal sieben Tage ein.
55 Ist danach das Aussehen an der Stelle unverändert, so ist das Stück unrein, auch wenn der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet hat. Es muss verbrannt werden, weil der Schimmel so tief sitzt, gleichgültig, ob es auf der Außenseite oder auf der Innenseite ist.
56 Stellt der Priester fest, dass der Fleck nach der Reinigung verblasst ist, so reißt er das befallene Stück von dem Kleid, dem Leder oder dem Gewebe ab.
57 Tritt der Befall danach an den übrigen Teilen auf, so muss der Gegenstand verbrannt werden.
58 Ist jedoch der Fleck bei der Reinigung ganz verschwunden, so muss das Stück ein zweites Mal gewaschen werden und ist dann rein.
59 Nach diesen Regeln muss bei Schimmel an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an Gegenständen aus Leder entschieden werden, ob etwas für rein oder unrein zu erklären ist.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart