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Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer
1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es.
2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester[6]w. Er soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen.
3 Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den Herrn: ein Schuldopfer ist es.
6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. –
8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt[7]o. angefeuchtet oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
Gesetz des Heilsopfers
11 Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers[8]o. Friedensopfers; o. Abschlussopfers; o. Gemeinschaftsopfers, das man dem Herrn darbringt:
12 Wenn man es zum Dank[9]anderswo: Lob; eigentlich: Anerkennung darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt[1]o. angefeuchtet, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, {mit Öl} eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl.
13 Außer den Kuchen soll man gesäuertes {Brot} als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer[2]o. Lob-Friedensopfer.
14 Und man soll {je} eines davon, von der ganzen Gabe, dem Herrn als Hebopfer[3]d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem Herrn geweiht wird darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören.
15 Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen.
16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt.
17 Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es[5]d. i. das Opfer nicht {mehr} als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines[6]d. i. kultisch unrein gewordenes Opferfleisch wird es sein; und die Person[7]o. Seele, die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen.
19 Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und {was} das Fleisch {betrifft} , jeder Reine darf das Fleisch essen;
20 aber die Person[7]o. Seele, die Fleisch von dem Heilsopfer[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) isst, das dem Herrn gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person[7]o. Seele soll aus ihren Volksgenossen[8]w. Völkern ausgerottet werden.
21 Und wenn eine Person[7]o. Seele irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s), das dem Herrn gehört: diese Person[7]o. Seele soll aus ihren Volksgenossen[8]w. Völkern ausgerottet werden.
Verbot des Essens von Fett und Blut
22 Und der Herr redete zu Mose:
23 Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen.
24 Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.
25 Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem Herrn ein Feueropfer darbringt – die Person[7]o. Seele, die es isst, soll aus ihren Volksgenossen[8]w. Völkern ausgerottet werden.
26 Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh.
27 Jede Person[7]o. Seele, die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen[8]w. Völkern ausgerottet werden.
Priesteranteil am Opfer
28 Und der Herr redete zu Mose:
29 Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem Herrn sein Heilsopfer[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem Herrn bringen.
30 Seine Hände sollen die Feueropfer des Herrn bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer[9]d. i. ein Opfer, das hin- und hergeschwungen und so dem Herrn geweiht wurde vor dem Herrn zu schwingen.
31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer[3]d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem Herrn geweiht wird von euren Heilsopfern[4]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) dem Priester geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers[1]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s) und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.
34 Denn die Brust des Schwingopfers[2]d. i. ein Opfer, das hin- und hergeschwungen und so dem Herrn geweiht wurde und die Keule des Hebopfers[3]d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem Herrn geweiht wird habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[1]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s), und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[4]o. Gebühr; o. Anspruch auf Gebühr vonseiten der Söhne Israel. –
35 Das ist das Salbungsteil[5]w. die Salbung Aarons und das Salbungsteil[5]w. die Salbung seiner Söhne von den Feueropfern des Herrn, an dem Tag[6]d. h. von dem Tag an, als man[7]o. er sie herantreten ließ, für den Herrn den Priesterdienst auszuüben,
36 das der Herr geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man[7]o. er sie salbte: eine ewige Ordnung[4]o. Gebühr; o. Anspruch auf Gebühr bei ihren Generationen.
37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer[1]o. Friedensopfer (n/s) ; o. Abschlussopfer (n/s) ; o. Gemeinschaftsopfer (n/s),
38 das der Herr dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem Herrn darzubringen, in der Wüste Sinai.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
Gute Nachricht Bibel
Gute Nachricht Bibel 2018
1 Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges.
2 Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar.
3-5 Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt.
6 Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.
7 Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt.
8 Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres.
9 Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt.
10 Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.
Weitere Anweisungen für Mahlopfer
11 Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift:
12 Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist.
13 Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.
14 Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des HERRN in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.
15 Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.
16 Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.
17 Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden.
18 Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des HERRN; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem HERRN zuwider, und wer davon isst, muss es büßen.
19 Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen.
20 Das Opferfleisch ist dem HERRN geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
21 Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22-23 Für das ganze Volk erhielt Mose vom HERRN die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege.
24 Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen.
25 Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem HERRN als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
26 Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen.
27 Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
Der Anteil der Priester
28-29 Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem HERRN darbringen.
30 Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den HERRN bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem HERRN;
31 dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt.
32 Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil.
33 Sie fällt dem Priester zu, der dem HERRN das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt.
34-36 Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem HERRN als Mahlopfer darbringen, bestimmt der HERR zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft.
37 Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester.
38 Der HERR gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart