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Elberfelder Bibel

Elberfelder 2006

1 Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters nehmen und darf die Decke[4]w. den Zipfel {des Obergewandes} seines Vaters nicht aufdecken.

Zugehörigkeit zur Gemeinde des Herrn

2 Einer, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des Herrn kommen.

3 Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des Herrn kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des Herrn kommen. –

4 Ein Ammoniter oder Moabiter darf nicht in die Versammlung des Herrn kommen; auch die zehnte Generation von ihnen darf nicht in die Versammlung des Herrn kommen, für ewig;

5 deshalb, weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt, und weil er[1]Gemeint ist wohl Balak. Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor in Mesopotamien, gegen dich angeheuert hat, dich zu verfluchen.

6 Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der Herr, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen um; denn der Herr, dein Gott, hatte dich lieb.

7 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, für ewig.

8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen[2]d. h. nicht als kultisch unrein verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen.

9 Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen von ihnen in der dritten Generation[3]so mit anderer Zeichensetzung; Mas. T. : Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung des Herrn kommen.

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du gegen deine Feinde ins Kriegslager ausziehst, dann sollst du dich vor allem Bösen hüten:

11 Wenn ein Mann unter dir ist, der durch einen Zufall der Nacht nicht rein ist, dann soll er nach draußen vor das Lager hinausgehen. Er darf nicht ins Lager hineinkommen.

12 Und es soll geschehen, beim Anbruch des Abends soll er sich im Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er {wieder} ins Lager kommen.

13 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dahin kannst du hinausgehen {, um auszutreten}.

14 Und du sollst eine Schaufel bei deinem Gerät haben. Und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du {ein Loch} damit graben und deine Ausscheidung wieder zudecken.

15 Denn der Herr, dein Gott, lebt[4]w. geht hin und her mitten in deinem Lager, um dich zu retten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Anstößiges[5]w. die Blöße einer Sache unter dir sieht und sich von dir abwendet.

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.

17 Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.

18 Eine Geweihte[6]Das sind weibliche und männliche Tempelprostituierte im Dienst der Fruchtbarkeitsgöttin Astarte. Der Lohn der Kultprostitution war für den Tempel der Astarte bestimmt. soll es unter den Töchtern Israel nicht geben, und {auch} einen Geweihten[6]Das sind weibliche und männliche Tempelprostituierte im Dienst der Fruchtbarkeitsgöttin Astarte. Der Lohn der Kultprostitution war für den Tempel der Astarte bestimmt. soll es nicht unter den Söhnen Israel geben.

19 Du sollst keinen Hurenlohn und {kein} Hundegeld[7]Als Hunde wurden männliche Kultprostituierte bezeichnet. in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den Herrn, deinen Gott.

20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht.

21 Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der Herr, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

22 Wenn du für den Herrn, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der Herr, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein.

23 Wenn du es aber unterlässt, {etwas} zu geloben, wird keine Sünde an dir sein.

24 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast.

25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust[1]w. deiner Kehle entsprechend, {bis} du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun.

26 Wenn du in das Getreide {feld} deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.

Lutherbibel

Lutherbibel 2017

1 Niemand soll seines Vaters Frau nehmen und aufdecken seines Vaters Decke.

Wer in die Gemeinde des Herrn nicht aufgenommen werden darf

2 Kein Entmannter oder Verschnittener soll in die Gemeinde des HERRN kommen.

3 Es soll auch kein Mischling in die Gemeinde des HERRN kommen; auch seine Nachkommenschaft bis ins zehnte Glied soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen.

4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nicht ihre Nachkommen bis ins zehnte Glied; sie sollen nie hineinkommen,

5 weil sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. Vielmehr haben sie gegen dich den Bileam gedungen, den Sohn Beors aus Petor in Mesopotamien, dass er dich verfluchen sollte.

6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in Segen um, weil dich der HERR, dein Gott, lieb hatte.

7 Du sollst nie ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang.

8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.

9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, dürfen in die Gemeinde des HERRN kommen.

Reinhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du ausziehst gegen deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.

11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, weil ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen,

12 bis er vor dem Abend sich mit Wasser gewaschen hat; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen.

13 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Platz haben, wohin du zur Notdurft hinausgehst.

14 Und du sollst eine Schaufel bei dir haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.

15 Denn der HERR, dein Gott, zieht mit dir inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende.

Gebote für das Leben des Volkes

16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn ausliefern, der von ihm zu dir geflüchtet ist.

17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt, in einer deiner Städte, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht bedrücken.

18 Es soll keine Tempeldirne sein unter den Töchtern Israel und kein Tempelhurer unter den Söhnen Israel.

19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgendeinem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Gräuel.

20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zinsen nehmen kann.

21 Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.

22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird’s von dir fordern, und es wird Schuld auf dich fallen.

23 Wenn du das Geloben unterlässt, so wird keine Schuld auf dich fallen.

24 Aber was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und danach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund geredet hast.

25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so darfst du Trauben essen nach deinem Wunsch, bis du satt bist, aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.

26 Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abrupfen, aber mit der Sichel sollst du nicht dreinfahren.

Videos zu 5. Mose 23 (ELB, LUT)