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Einheitsübersetzung
Einheitsübersetzung 2016
Verpflichtung auf die Weisung: 10,1–40
1 Wegen alldem schließen wir nun einen Vertrag und schreiben ihn nieder. Auf der gesiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten, Leviten und Priester.
2 Auf der gesiegelten Urkunde stehen: Nehemia Hattirschata, der Sohn Hachaljas, und Zidkija,
3 Seraja, Asarja, Jirmeja,
4 Paschhur, Armarja, Malkija,
5 Hattusch, Schebanja, Malluch,
6 Harim, Meremot, Obadja;
7 Daniel, Ginneton, Baruch,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilga und Schemaja; das sind die Priester.
10 Dann die Leviten: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, der Nachkomme Henadads, und Kadmiël,
11 sodann ihre Brüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rehob, Haschabja,
13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
14 Hodija, Bani und Beninu.
15 Dann folgen die Oberhäupter des Volkes: Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskija, Asur,
19 Hodija, Haschum, Bezai,
20 Harif, Anatot, Nebai,
21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,
22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hoschea, Hananja, Haschub,
25 Lohesch, Pilha, Schobek,
26 Rehum, Haschabna, Maaseja,
27 Ahija, Hanan, Anan,
28 Malluch, Harim und Baana.
29 Die Übrigen vom Volk, von den Priestern und Leviten, die Torwächter, Sänger und Tempeldiener, alle, die sich von den Völkern der anderen Länder abgesondert und der Weisung Gottes zugewandt haben, ihre Frauen, Söhne und Töchter, alle, die das nötige Verständnis besitzen:
30 Sie schließen sich ihren führenden Brüdern an; sie verpflichten sich unter Eid und Schwur, die Weisung Gottes zu befolgen, die durch Mose, den Diener Gottes, gegeben wurde, und alle Gebote des HERRN, unseres Herrn, seine Rechtsentscheide und Gesetze zu bewahren und zu erfüllen.
31 Wir werden unsere Töchter nicht den Völkern im Land zu Frauen geben, noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen.
32 Wenn die Völker des Landes Waren, besonders Getreide jeder Art, am Sabbat zum Verkauf anbieten, werden wir ihnen am Sabbat oder an einem anderen heiligen Tag nichts abnehmen. Wir verzichten in jedem siebten Jahr auf den Ertrag des Bodens und auf jede Schuldforderung.
33 Ferner verpflichten wir uns auf das Gebot, jährlich einen Drittelschekel für den Dienst im Haus unseres Gottes zu geben,
34 für die Schaubrote, das tägliche Speiseopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, Neumondtagen und Festen, für die Weiheopfer und die Sündopfer, durch die man Israel Sühne erwirkt, und für alle Arbeiten im Haus unseres Gottes.
35 Die Lieferung des Brennholzes haben wir ausgelost unter den Priestern, den Leviten und dem Volk. Jede Familie soll es jährlich zu der für sie bestimmten Zeit zum Haus unseres Gottes bringen. Es soll auf dem Altar des HERRN, unseres Gottes, brennen, wie es in der Weisung vorgeschrieben ist.
36 Ferner bringen wir jährlich zum Haus des HERRN die ersten Erträge unserer Felder und die ersten Erträge aller Baumfrüchte,
37 unsere erstgeborenen Söhne und die ersten Jungen unseres Viehs, wie es in der Weisung vorgeschrieben ist. Die ersten Jungen unserer Rinder und Schafe bringen wir zum Haus unseres Gottes für die Priester, die im Haus unseres Gottes Dienst tun.
38 Den Erstanteil von unserem Brotteig, unsere Abgaben, Früchte aller Bäume sowie Wein und Öl bringen wir für die Priester in die Kammern des Hauses unseres Gottes. Den Leviten geben wir den Zehnten vom Ertrag unseres Bodens. Die Leviten selbst erheben den Zehnten an allen Orten, wo wir das Feld bebauen.
39 Wenn die Leviten den Zehnten erheben, soll ein Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten. Die Leviten bringen dann den Zehnten vom Zehnten zum Haus unseres Gottes in die Vorratskammern. -
40 In diese Kammern nämlich bringen die Israeliten und die Leviten die Abgaben an Getreide, Wein und Öl. Dort sind die Vorratsbehälter des Heiligtums, der Priester, die Dienst tun, der Torwächter und Sänger. - So werden wir das Haus unseres Gottes nicht im Stich lassen.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
Verpflichtung auf das Gesetz und zu Abgaben an das Haus Gottes
1 Und wegen all dessen schließen wir {nun} eine {feste} Vereinbarung und schreiben {sie} auf. Und auf der gesiegelten {Schrift} {stehen die Namen} unserer Obersten, unserer Leviten {und} unserer Priester.
2 Und {die Namen} auf den gesiegelten {Schriftstücken}: Nehemia, der Tirschata[5]d. i. der Statthaltertitel Nehemias, der Sohn Hachaljas, und Zedekia.
3 Seraja, Asarja, Jirmeja,
4 Paschhur, Amarja, Malkija,
5 Hattusch, Schebanja, Malluch,
6 Harim, Meremot, Obadja,
7 Daniel, Ginneton, Baruch,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilga, Schemaja; das sind die Priester. –
10 Und die Leviten: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui, von den Söhnen Henadads, Kadmiël;
11 und ihre Brüder: Schechanja[6]so mit einigen hebr. Handschr. , LXX und der syr. Üs. ; Mas. T. : Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rehob, Haschabja,
13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
14 Hodija, Bani, Beninu.
15 Die Häupter des Volkes: Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskia, Asur,
19 Hodija, Haschum, Bezai,
20 Harif, Anatot, Nebai,
21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,
22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hoschea, Hananja, Haschub,
25 Lohesch, Pilha, Schobek,
26 Rehum, Haschabna, Maaseja,
27 und Ahija, Hanan, Anan,
28 Malluch, Harim, Baana.
29 Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempeldiener und alle, die sich aus den Völkern der Länder zum Gesetz Gottes hin abgesondert haben, {sowie} ihre Frauen, ihre Söhne und ihre Töchter, alle, die Erkenntnis {und} Einsicht haben,
30 schließen sich ihren Brüdern, den Mächtigen unter ihnen, an und treten in Eid und Schwur, im Gesetz Gottes zu leben[1]w. zu gehen, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, und alle Gebote des Herrn, unseres Herrn, und seine Rechtsbestimmungen und seine Ordnungen zu bewahren und zu tun.
31 {Und sie schwören: } Wir wollen unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben, und ihre Töchter nicht für unsere Söhne nehmen.
32 Wenn die Völker des Landes am Sabbattag ihre[2]w. die Waren und allerlei Getreide zum Verkauf bringen, wollen wir es ihnen am Sabbat oder an einem {andern} heiligen Tag nicht abnehmen. Wir wollen im siebten Jahr auf den Ernteertrag und auf die Schuldforderung einer jeden Hand verzichten[3]w. Wir wollen brach liegen lassen das siebte Jahr und die Schuldforderung einer jeden Hand.
33 Wir wollen uns als Gebot auferlegen, ein Drittel Schekel im Jahr für den Dienst im Haus unseres Gottes zu geben:
34 für die Schaubrote[4]w. für das aufgeschichtete Brot und das regelmäßige Speisopfer und für das ständige Brandopfer {und für die Opfer an} den Sabbaten {und} Neumonden, für die Festzeiten und für die heiligen Dinge und für die Sündopfer, um Sühnung zu erwirken für Israel und für alles Werk im Haus unseres Gottes.
35 Wir, die Priester, die Leviten und das Volk, wollen die Lose werfen über die Lieferung des Brennholzes, um es nach unseren Familien[5]w. um es entsprechend dem Haus unserer Väter zu bestimmten Zeiten zum Haus unseres Gottes zu bringen, Jahr für Jahr, damit man es auf dem Altar des Herrn, unseres Gottes, verbrennt, wie es im Gesetz geschrieben steht.
36 {Wir verpflichten uns, } die Erstlinge unseres Ackerlandes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Haus des Herrn zu bringen.
37 {Wir verpflichten uns, } die Erstgeborenen unserer Söhne und unseres Viehbestandes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstgeborenen unserer Rinder und unserer Schafe zum Haus unseres Gottes zu bringen, für die Priester, die im Haus unseres Gottes Dienst verrichten.
38 Wir wollen das Erste[6]d. i. das Beste von unserm Schrotmehl[7]o. unseres Teiges und unseren Hebopfern und den Früchten von allerlei Bäumen, {von} Most und Öl für die Priester bringen, in die Zellen des Hauses unseres Gottes, und den Zehnten unseres Ackerlandes für die Leviten. Denn sie, die Leviten, sind es, die den Zehnten erheben sollen in allen Städten unseres Ackerbaus[8]d. h. in den Städten im Einzugsbereich des Tempels.
39 Und der Priester, der Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn die Leviten den Zehnten erheben. Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Haus unseres Gottes hinaufbringen, in die Zellen des Schatzhauses.
40 Denn in die Zellen sollen die Söhne Israel und die Söhne Levi das Hebopfer vom Getreide, vom Most und Öl bringen. Denn dort sind die heiligen Geräte und die Priester, die den Dienst verrichten, und die Torhüter und die Sänger. So wollen wir das Haus unseres Gottes nicht {im Stich} lassen.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
Lutherbibel
Lutherbibel 2017
Das Volk verpflichtet sich auf das Gesetz
1 Und wegen all dem treffen wir eine feste Abmachung und schreiben sie nieder, und unsere Fürsten, Leviten und Priester sollen sie versiegeln.
2 Auf der versiegelten Urkunde stehen: Nehemia, der Tirschata, der Sohn Hachaljas, und Zidkija,
3 Seraja, Asarja, Jirmeja,
4 Paschhur, Amarja, Malkija,
5 Hattusch, Schebanja, Malluch,
6 Harim, Meremot, Obadja,
7 Daniel, Ginneton, Baruch,
8 Meschullam, Abija, Mijamin,
9 Maasja, Bilga und Schemaja; das sind die Priester.
10 Die Leviten aber sind: Jeschua, der Sohn Asanjas, Binnui von den Söhnen Henadads, Kadmiël,
11 und ihre Brüder: Schechanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan,
12 Micha, Rehob, Haschabja,
13 Sakkur, Scherebja, Schebanja,
14 Hodija, Bani und Beninu.
15 Die Oberen des Volks sind: Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani,
16 Bunni, Asgad, Bebai,
17 Adonija, Bigwai, Adin,
18 Ater, Hiskija, Asur,
19 Hodija, Haschum, Bezai,
20 Harif, Anatot, Nebai,
21 Magpiasch, Meschullam, Hesir,
22 Meschesabel, Zadok, Jaddua,
23 Pelatja, Hanan, Anaja,
24 Hoschea, Hananja, Haschub,
25 Lohesch, Pilha, Schobek,
26 Rehum, Haschabna, Maaseja,
27 Ahija, Hanan, Anan,
28 Malluch, Harim und Baana.
29 Und das übrige Volk, Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempeldiener und alle, die sich von den Völkern der Länder abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, die es verstehen können:
30 Sie schließen sich ihren Brüdern, den Edlen, an und verpflichten sich unter Eid und Schwur, zu wandeln im Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben ist, und alle Gebote, Rechte und Satzungen des HERRN, unseres Herrschers, zu halten und zu tun.
31 Wir wollen unsere Töchter nicht den Völkern des Landes geben noch ihre Töchter für unsere Söhne nehmen.
32 Wenn die Völker des Landes am Sabbat Waren und allerlei Getreide zum Verkauf bringen, wollen wir ihnen nichts abnehmen, weder am Sabbat noch an einem heiligen Tag. Wir wollen in jedem siebenten Jahr auf den Ertrag des Bodens und auf jede Schuldforderung verzichten.
33 Wir legen uns das Gebot auf, dass wir jährlich den dritten Teil eines Schekels geben zum Dienst im Hause unseres Gottes,
34 nämlich für die Schaubrote, für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer, für die Opfer am Sabbat und Neumond, für die Festtage, für das Geheiligte und für das Sündopfer, womit für Israel Sühne geschafft wird, und für alle Arbeit im Hause unseres Gottes.
35 Auch haben wir das Los geworfen unter den Priestern, den Leviten und dem Volk, in welcher Reihenfolge unsere Sippen jährlich das Brennholz für das Haus unseres Gottes zur bestimmten Zeit bringen sollen, damit man es auf dem Altar des HERRN, unseres Gottes, verbrenne, wie es im Gesetz geschrieben steht.
36 Und wir wollen alljährlich die Erstlinge unseres Landes und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen zum Hause des HERRN bringen
37 und die Erstgeburt unserer Söhne und unseres Viehs, wie es im Gesetz geschrieben steht. Und die Erstgeburt unserer Rinder und unserer Schafe wollen wir zum Hause unseres Gottes bringen zu den Priestern, die im Hause unseres Gottes dienen.
38 Auch wollen wir als unsere Abgaben den ersten Teil von unserm Brotteig und von den Früchten aller Bäume, von Wein und Öl den Priestern bringen in die Kammern am Hause unseres Gottes und den Zehnten unseres Landes für die Leviten; die Leviten selbst sollen den Zehnten erheben in allen Städten, wo wir den Acker bebauen.
39 Und ein Priester, ein Sohn Aarons, soll bei den Leviten sein, wenn sie den Zehnten einnehmen, und die Leviten sollen den Zehnten ihrer Zehnten heraufbringen zum Hause unseres Gottes in die Kammern im Vorratshaus.
40 Denn die Israeliten und die Leviten sollen die Abgaben von Getreide, Wein und Öl herauf in die Kammern bringen. Dort sind die heiligen Geräte und die Priester, die da dienen, und die Torhüter und Sänger. So wollen wir es im Haus unseres Gottes an nichts fehlen lassen.
Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart