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Einheitsübersetzung
Einheitsübersetzung 2016
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen, dass er stirbt, so entsteht dadurch keine Blutschuld.
2 Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, dann entsteht Blutschuld. Ein Dieb muss Ersatz leisten. Besitzt er nichts, soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen.
3 Findet man das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz, dann soll er doppelten Ersatz leisten.
4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und lässt sein Vieh frei laufen, sodass es das Feld eines anderen abweidet, dann soll er den besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs als Ersatz dafür geben.
5 Breitet sich das Feuer aus, erfasst es eine Dornenhecke und vernichtet einen Getreidehaufen, auf dem Halm stehendes Getreide oder ein Feld, dann soll der für den Brand Verantwortliche den Schaden ersetzen.
6 Übergibt jemand einem andern Geld oder Gerät zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.
7 Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklären, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat.
8 Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.
9 Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung übergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht,
10 dann soll ein Eid beim HERRN Klarheit darüber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten hätte.
11 Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentümer Ersatz leisten.
12 Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er für das Gerissene keinen Ersatz zu leisten.
13 Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentümers, so muss er Ersatz leisten.
14 War der Eigentümer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Taglöhner, so geht es von seinem Lohn ab.
Rechtsschutz der unverheirateten Frau: 22,15–16
15 Wenn jemand ein noch nicht verlobtes Mädchen verführt und bei ihm schläft, dann soll er das Brautgeld zahlen und sie zur Frau nehmen.
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, dann hat er ihm so viel zu zahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.
Todeswürdige Verbrechen: 22,17–19
17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, hat den Tod verdient.
19 Wer einer Gottheit außer dem HERRN Schlachtopfer darbringt, soll dem Bann verfallen.
Verbot der Ausbeutung von Schwachen: 22,20–26
20 Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen.
21 Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen.
22 Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören.
23 Mein Zorn wird entbrennen und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden.
24 Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Gläubiger benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Zins fordern.
25 Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben;
26 denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid.
Fluch, Erstgeburt, Reinheit: 22,27–30
27 Du sollst Gott nicht verächtlich machen und den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen.
28 Deinen Reichtum und Überfluss sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.
29 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir übergeben.
30 Als heilige Männer sollt ihr mir gehören. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
1 Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, sodass er stirbt, so ist es ihm[12]d. h. dem Schläger des Diebes keine Blutschuld.
2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm[1]d. h. dem Schläger des Diebes Blutschuld. Er[2]d. i. der Dieb muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den {Wert des} von ihm Gestohlenen verkauft werden.
3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten[3]w. unversehrt machen.
4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt[4]o. anzündet und seinem Vieh {dabei} freien Lauf lässt, sodass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten[3]w. unversehrt machen.
5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, sodass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten[3]w. unversehrt machen.
7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, {damit man erfährt, } ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
8 Bei jedem Fall von Veruntreuung[5]w. bei jeder Sache eines Vergehens an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er[6]d. i. der Eigentümer sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten[3]w. unversehrt machen.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich {einen Knochen} oder wird weggeführt, {und} niemand sieht es,
10 dann soll ein Schwur beim Herrn zwischen ihnen beiden sein[7]w. geschehen, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer[8]d. i. der Besitzer des Tieres es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten[3]w. unversehrt machen.
11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
12 Falls es {aber} zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten[3]w. unversehrt machen.
13 Wenn jemand von seinem Nächsten {ein Stück Vieh} leiht, und es bricht sich {einen Knochen} oder stirbt – falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten[3]w. unversehrt machen;
14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten[3]w. unversehrt machen. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis[9]o. Falls er ein Lohnarbeiter war, geht es auf seinen Lohn.
15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt[10]d. h. die noch nicht zur Ehefrau erworben ist ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben.
16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.
Todeswürdige Vergehen
17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden. –
19 Wer den Göttern opfert[11]w. zum Opfer schlachtet, außer dem Herrn allein, soll mit dem Bann belegt werden.
Schutz der Schwachen
20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken.
22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien {muss} , ihr Geschrei gewiss erhören,
23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. –
24 Falls du {einem aus} meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger[1]w. wie einer, der um Zins Geld ausleiht; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. –
25 Falls du wirklich den Mantel[2]w. das Obergewand; es wurde als Decke benutzt; vgl. die Anm. zu Kap.3,22 deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er {sonst} liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. –
Pflege der Gottesgemeinschaft
27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen.
28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter[3]o. Mit deiner Fülle an Wein und deinem Überfluss an Öl; w. Mit deiner Fülle und deinem Ausfluss. – Gemeint ist wohl die rechtzeitige Abgabe der ersten Erzeugnisse aus der Landwirtschaft und dem Weinbau. sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.
29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind {und} deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. –
30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen