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Einheitsübersetzung
Einheitsübersetzung 2016
Unaufgeklärter Mord: 21,1–9
1 Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, einer auf freiem Feld ermordet aufgefunden wird und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und feststellen, wie weit die Städte ringsum von dem Ermordeten entfernt sind.
3 Wenn feststeht, welche Stadt dem Ermordeten am nächsten liegt, sollen die Ältesten dieser Stadt eine junge Kuh aussuchen, die noch nicht zur Arbeit verwendet worden ist, das heißt, die noch nicht unter dem Joch gegangen ist.
4 Die Ältesten dieser Stadt sollen die Kuh in ein ausgetrocknetes Bachtal bringen, wo weder geackert noch gesät wird. Dort sollen sie im Bachbett der Kuh das Genick brechen.
5 Dann sollen die Priester, die Nachkommen Levis, herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, dazu ausgewählt, vor ihm Dienst zu tun und im Namen des HERRN den Segen zu sprechen. Nach ihrem Spruch soll jeder Rechtsstreit und jeder Fall von Körperverletzung entschieden werden.
6 Alle Ältesten dieser Stadt sollen, weil sie dem Ermordeten am nächsten sind, über der Kuh, der im Bachbett das Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen.
7 Sie sollen feierlich sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben nichts gesehen.
8 Wirke Sühne für dein Volk Israel, das du freigekauft hast, HERR, und lass kein unschuldig vergossenes Blut in der Mitte deines Volkes Israel bleiben! Dann ist das Blut für sie gesühnt.
9 Du wirst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen können, wenn du tust, was in den Augen des HERRN richtig ist.
Ehe mit einer Kriegsgefangenen: 21,10–14
10 Wenn du zum Kampf gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie alle in deine Hand gibt, wenn du dabei Gefangene machst
11 und unter den Gefangenen eine Frau von schöner Gestalt erblickst, wenn du sie ins Herz geschlossen hast und du sie heiraten möchtest,
12 dann sollst du sie in dein Haus bringen und sie soll sich den Kopf scheren, ihre Nägel kürzen
13 und die Gefangenenkleidung ablegen. Sie soll in deinem Haus wohnen und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach darfst du mit ihr Verkehr haben, du darfst ihr Mann werden und sie deine Frau.
14 Wenn sie dir aber nicht mehr gefällt, darfst du sie entlassen und sie darf tun, was sie will. Auf keinen Fall darfst du sie für Silber verkaufen. Auch darfst du sie nicht als Sklavin kennzeichnen. Denn du hast sie dir gefügig gemacht.
Erbrecht des erstgeborenen Sohnes: 21,15–17
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und wenn beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten stammt,
16 dann darf er, wenn er sein Erbe unter seine Söhne verteilt, den Sohn der geliebten Frau nicht als Erstgeborenen behandeln und damit gegen das Recht des wirklichen Erstgeborenen, des Sohnes der ungeliebten Frau, verstoßen.
17 Vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der Ungeliebten, anerkennen, indem er ihm von allem, was er besitzt, den doppelten Anteil gibt. Ihn hat er zuerst gezeugt, er besitzt das Erstgeborenenrecht.
Konflikt zwischen Eltern und Sohn: 21,18–21
18 Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter hört, und wenn sie ihn züchtigen und er trotzdem nicht auf sie hört,
19 dann sollen Vater und Mutter ihn packen, vor die Ältesten der Stadt und die Torversammlung des Ortes führen
20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Unser Sohn hier ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Verschwender und Trinker.
21 Dann sollen alle Männer der Stadt ihn steinigen und er soll sterben. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Ganz Israel soll davon hören, damit sie sich fürchten.
Bestattung von Hingerichteten: 21,22f.
22 Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, auf das die Todesstrafe steht, wenn er hingerichtet wird und du den Toten an einen Pfahl hängst,
23 dann soll die Leiche nicht über Nacht am Pfahl hängen bleiben, sondern du sollst ihn noch am gleichen Tag begraben; denn ein Gehenkter ist ein von Gott Verfluchter. Du sollst das Land nicht unrein werden lassen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
Elberfelder Bibel
Elberfelder 2006
Totschlag durch unbekannten Täter
1 Wenn in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2 dann sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und {die Strecke} zu den Städten hin abmessen, die im Umkreis des Erschlagenen {liegen}.
3 Und es soll geschehen: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten {liegt} – die Ältesten jener Stadt sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat,
4 und die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach[1]s. Anm. zu Kap.2,13 hinabführen, wo nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen dem Kalb dort im Bach das Genick brechen.
5 Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herantreten. Denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, seinen Dienst zu verrichten und im Namen des Herrn zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll man bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Gewalttat[2]o. Körperverletzung verfahren.
6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen über dem Kalb, dem das Genick im Bach gebrochen wurde, ihre Hände waschen
7 und sollen bezeugen und sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen.
8 Vergib[3]o. Schaff Sühne; w. Deck {die Schuld} zu, Herr, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in die Mitte deines Volkes Israel[4]d. h. dem Volk zur Last! So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden.
9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was in den Augen des Herrn recht ist.
Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10 Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst
11 und du unter den Gefangenen eine Frau, schön von Gestalt, siehst und hängst an ihr und nimmst {sie} dir zur Frau,
12 dann sollst du sie in das Innere deines Hauses bringen. Und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden
13 und die Kleidung ihrer Gefangenschaft von sich ablegen und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen vollen Monat lang beweinen. Danach magst du zu ihr eingehen und sie heiraten[5]w. ihr {Ehe} herr werden, sodass sie dir zur Frau wird.
14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen {mehr} an ihr hast, dann sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen[6]d. h. sie gehen lassen, wohin sie will. Andere üs. im Blick auf die zweite Vershälfte: dann sollst du sie zur freien Verfügung über sich selbst entlassen. Aber du darfst sie keineswegs für Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln[7]w. nicht gewalttätig behandeln, weil du ihr Gewalt angetan hast.
Erbrecht des erstgeborenen Sohnes
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste[8]o. zurückgesetzte; o. nicht geliebte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten,
16 dann soll es geschehen an dem Tag, an dem er seine Söhne erben lässt, was ihm gehört, dass er nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen kann gegen den Sohn der gehassten, {der doch} der Erstgeborene {ist} ,
17 vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, anerkennen, dass er ihm zwei Teile von allem gibt, was sich bei ihm findet. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.
Ein unverbesserlicher Sohn
18 Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Stimme seines Vaters und auf die Stimme seiner Mutter nicht hört, und sie züchtigen ihn, er aber hört {weiterhin} nicht auf sie,
19 dann sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes.
20 Und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Schlemmer und Säufer!
21 Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, dass er stirbt; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.
Bestattung Hingerichteter
22 Und wenn bei einem Mann eine Sünde geschieht, {auf die} das Todesurteil {steht} , und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz[1]o. an einen Baum,
23 dann darf seine Leiche nicht über Nacht an dem Holz[2]o. an dem Baum bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt am selben Tag begraben. Denn ein Aufgehängter ist ein Fluch Gottes. So sollst du dein Land nicht unrein machen, das der Herr, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen