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Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

1 Dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist etwas Hochheiliges.

2 Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten und der Priester soll das Blut ringsum an den Altar sprengen.

3 Dann soll er das ganze Fett davon darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt,

4 die beiden Nieren, das Fett über ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren loslöst.

5 Der Priester lasse das alles auf dem Altar als Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen; es ist ein Schuldopfer.

6 Jede männliche Person unter den Priestern darf davon essen; man soll es an einem heiligen Ort essen. Es ist etwas Hochheiliges.

7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Weisung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Versöhnung erwirkt.

8 Das Fell des Opfertieres, das einer als ein Brandopfer zum Priester bringt, gehört dem Priester, der es darbringt.

9 Jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einem Kochtopf oder auf einer Ofenplatte zubereitet wurde, gehört dem Priester, der es darbringt.

10 Jedes mit Öl vermengte und jedes trockene Speiseopfer gehört allen Söhnen Aarons ohne Unterschied.

11 Dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man für den HERRN darbringt:

12 Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem Dankschlachtopfer ungesäuerte, mit Öl vermengte Kuchen hinzutun und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt und eingerührt ist.

13 Dazu soll man auch Gebäck aus gesäuertem Brot geben und das alles zusammen mit seinem als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfer darbringen.

14 Einen Teil von jeder Opfergabe soll man als Hebeopfer dem HERRN darbringen; es gehört dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt.

15 Das Opferfleisch seines als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfers soll am Tag der Darbringung gegessen werden; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.

16 Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was übrig bleibt, darf gegessen werden;

17 was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll verbrannt werden.

18 Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der Darbringende kein Wohlgefallen. Es wird ihm nicht angerechnet und ist verfallen und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer Schuld tragen.

19 Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt hat, darf man nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf Opferfleisch essen;

20 wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.

21 Wenn eine Person mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, sei es mit etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das für den HERRN geopfert wird, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.

Verbot von Fett- und Blutgenuss: 7,22–27

22 Der HERR sprach zu Mose:

23 Sag zu den Israeliten: Von Rind, Schaf oder Ziege dürft ihr keinerlei Fett essen.

24 Das Fett eines verendeten oder zerrissenen Tieres kann zu jedem Zweck verwendet werden, doch essen dürft ihr es auf keinen Fall.

25 Jeder, der dennoch das Fett eines Tieres isst, das man als Feueropfer für den HERRN darbringt, soll von seiner Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.

26 Wo immer ihr wohnt, dürft ihr kein Blut genießen, weder von Vögeln noch vom Vieh.

27 Jede Person, die Blut genießt, soll von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.

Weisungen an die Israeliten zum Heilsopfer: 7,28–36

28 Der HERR sprach zu Mose:

29 Sag zu den Israeliten: Wer ein Tier als Heilsopfer für den HERRN darbringen will, soll davon als Opfergabe für den HERRN Folgendes herbeibringen:

30 Mit seinen Händen bringe er als Feueropfer für den HERRN das Fett des Bruststückes; er soll dieses Fett und die Brust bringen, die er vor dem HERRN als Erhebungsopfer emporheben soll.

31 Der Priester lasse das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust aber gehört Aaron und seinen Söhnen.

32 Als Hebeopfer gebt von euren Heilsopfern die rechte Schenkelkeule dem Priester!

33 Diese rechte Schenkelkeule soll jenem der Söhne Aarons als Anteil gehören, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt.

34 Ich nehme nämlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust als Erhebungsopfer und die Schenkelkeule als Hebeopfer und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ein ewiges Gesetz von den Israeliten.

35 Das also ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN von dem Tag an, an dem man sie herantreten ließ, um als Priester dem HERRN zu dienen.

36 Das hat der HERR ihnen zu geben befohlen an dem Tag, an dem er sie unter den Israeliten salbte. Das gelte für sie als ewige Satzung für eure Generationen.

Zusammenfassungen: 7,37–38

37 Das ist die Weisung für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Priestereinsetzungsopfer und Heilsopfer.

38 So hat es der HERR dem Mose auf dem Sinai an dem Tag aufgetragen, an dem er die Israeliten verpflichtete, ihre Gaben dem HERRN in der Wüste Sinai darzubringen.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

1 Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges.

2 Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar.

3-5 Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt.

6 Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.

7 Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt.

8 Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres.

9 Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt.

10 Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.

Weitere Anweisungen für Mahlopfer

11 Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift:

12 Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist.

13 Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.

14 Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des HERRN in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.

15 Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.

16 Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.

17 Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden.

18 Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des HERRN; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem HERRN zuwider, und wer davon isst, muss es büßen.

19 Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen.

20 Das Opferfleisch ist dem HERRN geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

21 Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22-23 Für das ganze Volk erhielt Mose vom HERRN die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege.

24 Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen.

25 Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem HERRN als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

26 Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen.

27 Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

Der Anteil der Priester

28-29 Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem HERRN darbringen.

30 Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den HERRN bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem HERRN;

31 dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt.

32 Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil.

33 Sie fällt dem Priester zu, der dem HERRN das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt.

34-36 Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem HERRN als Mahlopfer darbringen, bestimmt der HERR zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft.

37 Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester.

38 Der HERR gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen.

Videos zu 3. Mose 7,17 (EÜ, GNB)