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Einheitsübersetzung

Einheitsübersetzung 2016

REINHEIT IM ALLTAG: 11–15

Speisebestimmungen und unreine Tiere: 11,1–47

1 Der HERR sprach zu Mose und Aaron:

2 Sagt den Israeliten: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf der Erde essen dürft:

3 Alle Tiere, die gespaltene Klauen haben, Paarzeher sind und wiederkäuen, dürft ihr essen.

4 Jedoch dürft ihr von den Tieren, die wiederkäuen oder gespaltene Klauen haben, folgende nicht essen: Ihr sollt für unrein halten das Kamel, weil es zwar wiederkäut, aber keine gespaltenen Klauen hat;

5 ihr sollt für unrein halten den Klippdachs, weil er zwar wiederkäut, aber keine gespaltenen Klauen hat;

6 ihr sollt für unrein halten den Hasen, weil er zwar wiederkäut, aber keine gespaltenen Klauen hat;

7 ihr sollt für unrein halten das Wildschwein, weil es zwar gespaltene Klauen hat und Paarzeher ist, aber nicht wiederkäut.

8 Ihr dürft von ihrem Fleisch nicht essen und ihr Aas nicht berühren; ihr sollt sie für unrein halten.

9 Von allen Tieren, die im Wasser leben, dürft ihr diese essen: Alle Tiere mit Flossen und Schuppen, die im Wasser, in Meeren und Flüssen leben, dürft ihr essen.

10 Aber alles, was in Meeren oder Flüssen lebt, alles Kleingetier des Wassers und alle Lebewesen, die im Wasser leben und keine Flossen oder Schuppen haben, seien euch abscheulich.

11 Ihr sollt sie als abscheulich ansehen; von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.

12 Alles, was ohne Flossen oder Schuppen im Wasser lebt, haltet für abscheulich!

13 Unter den Vögeln sollt ihr folgende verabscheuen - man darf sie nicht essen, sie sind abscheulich: Gänsegeier, Bartgeier, Mönchsgeier,

14 Milan, die verschiedenen Bussardarten,

15 alle Arten des Raben,

16 Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen Falkenarten,

17 Kauz, Fischeule, Waldohreule,

18 Weißeule, Kleineule, Schmutzgeier,

19 den Storch, die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf und Fledermaus.

20 Alle Kleintiere mit Flügeln und vier Füßen seien euch ein Gräuel.

21 Von diesen Kleintieren mit Flügeln und vier Füßen dürft ihr aber jene essen, die Springbeine haben, um damit auf dem Boden zu hüpfen.

22 Von ihnen dürft ihr die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Solam-, der Hargol- und der Hagab-Heuschrecke essen.

23 Alle übrigen Kleintiere mit Flügeln und vier Füßen aber seien euch ein Gräuel.

24 An diesen Tieren verunreinigt ihr euch; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend.

25 Jeder, der ihr Aas trägt, muss seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend.

26 Alle Tiere mit gespaltenen Klauen, die aber nicht Paarzeher sind und nicht wiederkäuen, sollt ihr für unrein halten; jeder, der sie berührt, wird unrein.

27 Alle Vierfüßler, die auf Pfoten gehen, sollt ihr für unrein halten; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend,

28 und wer ihr Aas trägt, muss seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend. Ihr sollt sie für unrein halten.

29 Unter dem Kleingetier, das auf dem Boden kriecht, sollt ihr für unrein halten den Maulwurf, die Feldmaus und die verschiedenen Arten der Eidechsen,

30 den Gecko, die Koach- und die Letaa-Eidechse, den Salamander und das Chamäleon.

31 Unter allem Kleingetier sollt ihr diese für unrein halten. Jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, ist unrein bis zum Abend.

32 Jeder Gegenstand, auf den eines dieser Tiere fällt, wenn sie tot sind, wird unrein, jedes Holzgerät, Kleid, Fell, jeder Sack und jeder Gebrauchsgegenstand. Man muss einen solchen Gegenstand in Wasser tauchen; er ist unrein bis zum Abend und erst dann wieder rein.

33 Jedes Tongefäß, in das ein solches Tier fällt, müsst ihr zerbrechen und sein Inhalt ist unrein.

34 Jede Speise, die man essen will, wird unrein, wenn Wasser aus einem solchen Gefäß darauf kommt; jedes Getränk, das man trinken will, wird durch ein solches Gefäß unrein.

35 Alles, worauf ein Aas von ihnen fällt, wird unrein; ein Backofen und ein kleiner Herd müssen niedergerissen werden, denn sie sind unrein und als unrein sollen sie euch gelten.

36 Nur eine Quelle und eine Zisterne mit angesammeltem Wasser bleiben rein. Jeder, der ein Aas von jenen Tieren berührt, wird unrein.

37 Wenn ein Aas von ihnen auf irgendeinen Samen fällt, der gesät werden soll, so bleibt er rein.

38 Wenn aber das Korn mit Wasser befeuchtet war und ein solches Aas darauf fällt, sollt ihr es für unrein halten.

39 Wenn eines der Tiere, das euch zur Nahrung dient, verendet, so wird der, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.

40 Wer von solchem Fleisch isst, muss seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend; wer solches Aas trägt, muss seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend.

41 Jedes Kleintier, das sich auf dem Boden bewegt, ist abscheulich und darf nicht gegessen werden.

42 Alles, was sich auf dem Bauch oder auf vier und mehr Füßen fortbewegt, kurz alles Kleingetier, das sich auf dem Boden bewegt, dürft ihr nicht essen, denn es ist abscheulich.

43 Macht euch nicht selbst abscheulich mit all diesem Gewimmel von Kleintieren und macht euch durch sie nicht unrein, indem ihr euch durch sie verunreinigen lasst!

44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Erweist euch als heilig und seid heilig, weil ich heilig bin. Verunreinigt euch daher nicht selbst durch alle diese Kleintiere, die auf dem Boden kriechen.

45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägypten heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ihr sollt daher heilig sein, weil ich heilig bin.

46 Das ist die Weisung über das Vieh, die Vögel, alle Lebewesen, die sich im Wasser bewegen, und alle Lebewesen, die auf dem Boden kriechen.

47 So soll man das Unreine und das Reine unterscheiden, die Tiere, die zum Essen bestimmt sind, und jene, die nicht zum Essen bestimmt sind.

Gute Nachricht Bibel

Gute Nachricht Bibel 2018

REINHEITSVORSCHRIFEN: BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM OPFERGOTTESDIENST (Kapitel 11–15)

Welche Tiere die Israeliten essen dürfen und welche nicht (Dtn 14,3-21)

1-3 Der HERR befahl Mose und Aaron, den Leuten von Israel zu sagen: »Folgende Tiere dürft ihr essen: Von den großen Landtieren sind euch alle erlaubt, die deutlich gespaltene Klauen haben und zugleich ihre Nahrung wiederkäuen.

4-6 Dagegen sollt ihr Kamele, Hasen und Klippdachse meiden. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen.

7 Auch das Schwein ist für euch verboten. Es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer.

8 Esst keins von diesen Tieren und berührt sie auch nicht, wenn sie verendet sind. Sie alle gelten für euch als unrein.

9-12 Von den Tieren, die im Wasser leben, in Flüssen, Seen und Meeren, dürft ihr nur die essen, die Flossen und Schuppen haben, die übrigen sollen euch als ungenießbar gelten. Esst keins von diesen Tieren und wendet euch voll Ekel davon ab, wenn ihr irgendwo ein verendetes findet.

13-19 Folgende Vögel dürft ihr auf keinen Fall essen; sie sollen euch als ungenießbar gelten: Adler, Geier, Eulen und alle anderen Raubvögel, außerdem Krähen, Strauße, Schwalben, Möwen, Störche, Reiher, Wiedehopfe und Fledermäuse.

20 Auch alle vierfüßigen geflügelten Insekten sollt ihr verabscheuen,

21 mit Ausnahme derer, die Sprungbeine haben und damit auf der Erde hüpfen können.

22 Ihr dürft also alle Heuschreckenarten essen;

23 aber alles andere Ungeziefer mit Flügeln und Füßen ist für euch ungenießbar.

24-28 Die folgenden Tiere dürft ihr nicht berühren, wenn sie verendet sind: alle großen Landtiere, die nicht deutlich gespaltene Hufe haben und zugleich Wiederkäuer sind, und alle Tiere, die vier Füße haben und auf Tatzen gehen. Wer eines dieser Tiere berührt, ist unrein bis zum Abend, und wer das Aas eines solchen Tieres wegschafft, muss außerdem noch seine Kleider waschen.

29-31 Von den kleinen Landtieren, die auf der Erde kriechen, gelten für euch als unrein die Mäuse und Maulwürfe, alle Eidechsenarten und das Chamäleon. Wer sie berührt, nachdem sie verendet sind, ist bis zum Abend unrein.

32 Alle Gegenstände, auf die ein totes Tier dieser Art fällt, werden unrein, gleichgültig, ob sie aus Holz, Leinen, Leder oder Ziegenhaar sind, und gleichgültig, wofür sie gebraucht werden. Sie müssen sogleich in Wasser getaucht werden und bleiben unrein bis zum Abend.

33 Fällt ein totes Tier dieser Art in ein Tongefäß, so wird dessen Inhalt unrein und ihr müsst das Gefäß zerschlagen.

34 Jede Speise, die mit Wasser aus solch einem Gefäß zubereitet wird, ist unrein, und auch alle Getränke sind unrein, die aus solch einem Gefäß getrunken werden.

35 Wenn das tote Tier auf einen Herd oder Backofen fällt, muss er eingerissen werden; er ist unrein und für immer unbenutzbar geworden.

36 Jedoch ein Brunnen oder eine wassergefüllte Zisterne bleibt rein. Unrein wird nur, wer das tote Tier herausholt.

37 Fällt Aas auf Saatgut, das gerade ausgesät werden soll, so bleibt das Saatgut rein;

38 war es aber zum Vorkeimen in Wasser gelegt worden, so wird es unrein.

39 Wenn ein Tier, das ihr eigentlich essen dürft, verendet, darf es nicht berührt werden; wer es berührt, wird bis zum Abend unrein.

40 Wer das verendete Tier wegträgt oder etwas davon isst, muss außerdem seine Kleider waschen.

41-42 Alle kleinen Landtiere müsst ihr verabscheuen und dürft sie auf keinen Fall essen, gleichgültig, ob sie auf dem Bauch kriechen oder sich auf vier oder mehr Füßen fortbewegen.

43 Sonst werdet ihr unrein und erregt meinen Abscheu.

44 Ich bin der HERR, euer Gott! Ich bin heilig, deshalb sollt auch ihr rein und heilig sein. Verunreinigt euch nicht durch irgendetwas, was auf der Erde kriecht.

45 Ich bin der HERR, der euch aus Ägypten geführt hat, um euer Gott zu sein. Ihr sollt heilig sein, weil ich heilig bin.«

46 Dies sind die Anweisungen zur Beurteilung der verschiedenen Tierarten.

47 Sie sind gegeben, damit unterschieden wird zwischen rein und unrein, zwischen Tieren, die gegessen werden dürfen, und solchen, die nicht gegessen werden dürfen.

Videos zu 3. Mose 11 (EÜ, GNB)