Josua 20,5
- alle ÜbersetzungenDas Buch Josua ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.
Jos 20 5 in der Gute Nachricht Bibel
Wenn ein Verwandter des Getöteten ihn dorthin verfolgt, dürfen die Männer der Stadt ihn nicht ausliefern. Dies gilt aber nur unter der Bedingung, dass er seinen Mitmenschen ohne Vorsatz und nicht aus Hass erschlagen hat.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
Jos 20 5 in der Lutherbibel
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er ohne Vorsatz seinen Nächsten erschlagen hat und ihm vorher nicht feind gewesen ist.
Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
Jos 20 5 in der Einheitsübersetzung
Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, sollen sie ihm den, der getötet hat, nicht ausliefern; denn er hat seinen Nächsten versehentlich erschlagen und ohne ihn vorher gehasst zu haben.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
Jos 20 5 in der Elberfelder Bibel
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, dann sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen und hat ihn vorher nicht gehasst.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
Jos 20 5 in der Neue Genfer Übersetzung
Wenn ein Verwandter des Getöteten ihn bis dorthin verfolgt, dann darf der Beschuldigte nicht ausgeliefert werden. Das gilt allerdings nur, wenn er seinen Mitmenschen tatsächlich ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat.
© Genfer Bibelgesellschaft / Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
Jos 20 5 in der Schlachter 2000
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist.
© 2000 Genfer Bibelgesellschaft