2. Makkabäer 11,31

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Das Buch 2. Makkabäer ist Teil der Apokryphen und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

2 Makk 11 31 in der Gute Nachricht Bibel

Ferner soll euch allen gestattet sein, genauso wie früher eure Speisevorschriften und die anderen Gesetze zu befolgen. Keiner soll noch irgendwie belangt werden, der aus Unkenntnis gegen königliche Anordnungen verstoßen hat.

2 Makk 11 31 in der Lutherbibel

dass die Juden unter dem Schutz der Straflosigkeit ihren eignen Tempeldienst und ihre eignen Gesetze ganz wie früher halten dürfen und dass niemand unter ihnen irgendwie für Ungesetzlichkeiten belangt werden soll, die er aus Unkenntnis begangen hat.

2 Makk 11 31 in der Einheitsübersetzung

dass die Juden ihre gewohnten Speisevorschriften und Gesetze befolgen dürfen; keiner von ihnen darf dabei irgendwie belangt werden für Vergehen, die er in Unkenntnis der Verhältnisse begangen hat.

2 Makk 11 31 in der Schöningh’sche Bibel

dass die Juden ihre eigenen Speisevorschriften und Gesetze befolgen dürfen wie früher, und dass keiner von ihnen wegen früherer Vergehen belästigt werden darf.