3. Mose (Levitikus) 22,27
- alle ÜbersetzungenDas Buch 3. Mose (Levitikus) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.
3 Mose 22 27 in der Gute Nachricht Bibel
»Wird ein Kalb oder ein Schaf- oder Ziegenlamm geboren, so muss es sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Erst vom achten Tag an nehme ich es als Opfergabe an.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
3 Mose 22 27 in der Lutherbibel
Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach ist es dem HERRN als Feueropfer wohlgefällig.
Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
3 Mose 22 27 in der Einheitsübersetzung
Wenn ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an ist es als Feueropfer für den HERRN annehmbar.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
3 Mose 22 27 in der Elberfelder Bibel
Wenn ein Stier oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, dann soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tag an und weiterhin wird es als wohlgefällig betrachtet werden zur Opfergabe eines Feueropfers für den Herrn. –
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
3 Mose 22 27 in der Neue Genfer Übersetzung
»Wenn ein Kalb, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Erst ab dem achten Tag nehme ´ich`, der HERR, es als Opfergabe an.
© Genfer Bibelgesellschaft / Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
3 Mose 22 27 in der Schlachter 2000
Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den HERRN.
© 2000 Genfer Bibelgesellschaft