4. Mose (Numeri) 36,3

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Das Buch 4. Mose (Numeri) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

4 Mose 36 3 in der Gute Nachricht Bibel

Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm heiraten, wird ihr Land unserem Stammesbesitz entzogen und dem anderen Stamm zugeschlagen.

4 Mose 36 3 in der Lutherbibel

Wenn diese jemand aus den Stämmen der Israeliten zur Frau nimmt, so wird das Erbteil unserer Väter weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie einheiraten; also wird das Los unseres Erbteils verringert.

4 Mose 36 3 in der Einheitsübersetzung

Wenn diese nun einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiraten, dann geht ihr Besitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten; er geht also unserem durch das Los zugeteilten Erbbesitz verloren.

4 Mose 36 3 in der Elberfelder Bibel

Werden sie nun einem von den Söhnen der {anderen} Stämme der Söhne Israel als Frauen {zuteil} , dann wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie {dann} angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.

4 Mose 36 3 in der Neue Genfer Übersetzung

Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm Israels heiraten, dann verliert unser Stamm den Erbbesitz, den sie bekommen haben. Ihr Land wird Eigentum des Stammes, in den sie einheiraten. Auf diese Weise wird uns ein Stück von dem Land weggenommen, das unserem Stamm durch das Los als Besitz zugeteilt wurde.

4 Mose 36 3 in der Schlachter 2000

Wenn sie nun einen von den Söhnen der Stämme der Kinder Israels heiraten, dann wird ihr Erbteil von dem Erbteil unserer Väter abgezogen, und was sie haben, wird dem Erbteil des Stammes hinzugefügt, dem sie angehören werden; so wird es vom Los unseres Erbteils abgezogen.

4 Mose 36 3 in der Schöningh’sche Bibel

Wenn diese nun einen Angehörigen aus einem andern Stamm der Israeliten heiraten, so wird ihr Eigentum unserem väterlichen Erbbesitz entzogen und zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, mit dessen Angehörigen sie sich verheiraten. So wird der Erbbesitz, der uns zugefallen ist, geschmälert.