4. Mose (Numeri) 5,8

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Das Buch 4. Mose (Numeri) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

4 Mose 5 8 in der Gute Nachricht Bibel

Ist der Geschädigte nicht mehr am Leben und hat keinen nahen Verwandten, der den Schadenersatz an seiner Stelle entgegennehmen kann, so gehört dieser dem HERRN und fällt dem Priester zu, und zwar zusätzlich zu dem Schafbock, mit dessen Blut der Priester die Schuld gegenüber dem HERRN ins Reine gebracht hat.

4 Mose 5 8 in der Lutherbibel

Ist aber niemand da, dem man’s erstatten kann, so soll man’s dem HERRN geben für den Priester zusammen mit dem Widder der Versöhnung, mit dem der Priester für ihn die Sühnung vollzieht.

4 Mose 5 8 in der Einheitsübersetzung

Wenn aber der Anspruchsberechtigte keinen Löser hat, dem der Schuldige Ersatz leisten könnte, dann gehört der geschuldete Betrag dem HERRN zugunsten des Priesters, ebenso wie der Sühnewidder, mit dem der Priester für ihn die Sühne erwirkt.

4 Mose 5 8 in der Elberfelder Bibel

Und wenn der {andere} Mann keinen Löser hat, dem die Schuld erstattet werden kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag dem Herrn zugunsten des Priesters, ebenso wie der Widder der Versöhnung, womit der Priester Sühnung für ihn erwirkt. –

4 Mose 5 8 in der Neue Genfer Übersetzung

Wenn der Geschädigte in der Zwischenzeit gestorben ist und es keinen nahen Verwandten gibt, dem Schadensersatz geleistet werden kann, dann gehört der gesamte Betrag dem HERRN. Er fällt den Priestern zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem der Priester für den Betreffenden Sühne ´beim HERRN` erwirkt.

4 Mose 5 8 in der Schlachter 2000

Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, zusätzlich zu dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn Sühnung erwirkt.

4 Mose 5 8 in der Schöningh’sche Bibel

Hat aber dieser keinen Löser hinterlassen, dem der schuldige Betrag entrichtet werden kann, so fällt die Wiedergutmachungssumme dem Herrn zum Besten der Priester zu, außer dem Sühnewidder, mit dem man dem Schuldigen Vergebung erwirkt.