4. Mose (Numeri) 6,21

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Das Buch 4. Mose (Numeri) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

4 Mose 6 21 in der Gute Nachricht Bibel

Wer sich dem HERRN für eine bestimmte Zeit weiht, muss nach deren Abschluss diese Opfer darbringen, abgesehen von dem, was er etwa noch zusätzlich versprochen hat. Er muss das Gelübde, das er abgelegt hat, ohne Abstriche erfüllen.

4 Mose 6 21 in der Lutherbibel

Das ist die Ordnung für den Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt hat, wegen seines Gelübdes, abgesehen von dem, was er sonst noch vermag. Wie er gelobt hat, soll er tun nach der Ordnung seines Gelübdes.

4 Mose 6 21 in der Einheitsübersetzung

Das ist die Nasiräerweisung für die, welche aufgrund ihres Weihegelübdes dem HERRN eine Opfergabe gelobt haben, abgesehen von dem, was sie sonst noch leisten können. Wie es den Worten des Gelübdes entspricht, das sie abgelegt haben, so müssen sie handeln, nach der Weisung ihrer Weihe.

4 Mose 6 21 in der Elberfelder Bibel

Das ist das Gesetz des Nasiräers, der aufgrund seiner Weihe dem Herrn seine Gabe gelobt, abgesehen von dem, was seine Hand {sonst noch} aufbringen kann. Gemäß seinem Gelübde, das er abgelegt hat, soll er tun, nach dem Gesetz seiner Weihe.

4 Mose 6 21 in der Neue Genfer Übersetzung

Dies sind die Anweisungen für eine Person, die das Gelübde abgelegt hat, sich eine Zeitlang ganz dem HERRN zu weihen. ´Wenn die Zeit um ist`, muss der Betreffende dem HERRN alle diese Opfergaben darbringen. Darüber hinaus kann er freiwillig noch mehr geben. Auf jeden Fall aber muss er alles, was er in seinem Gelübde versprochen hat, ohne Abstriche erfüllen und alle diese Anweisungen befolgen.‹«

4 Mose 6 21 in der Schlachter 2000

Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, und das Opfer, das er dem HERRN für seine Weihe darbringen soll, außer dem, was seine Hand sonst aufbringen kann. Wie er es gelobt hat, so soll er handeln, nach dem Gesetz seiner Weihe.

4 Mose 6 21 in der Schöningh’sche Bibel

Diese Vorschriften gelten für den Nasiräer, der ein Gelübde abgelegt hat, betreffs seiner Opfergabe, die er infolge seiner Weihe dem Herrn darzubringen hat, abgesehen von dem, was er sonst noch leisten will. Wie das Gelübde, das er abgelegt hat, es verlangt, muß er verfahren, nach den für seine Weihe geltenden Vorschriften.“

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