5. Mose (Deuteronomium) 25,5

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Das Buch 5. Mose (Deuteronomium) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

5 Mose 25 5 in der Gute Nachricht Bibel

Wenn zwei Brüder auf demselben Grundbesitz wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, dann soll seine Witwe keinen Mann außerhalb der Familie heiraten. Der Bruder des Verstorbenen hat die Pflicht, sie zur Frau zu nehmen.

5 Mose 25 5 in der Lutherbibel

Wenn Brüder beieinanderwohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen.

5 Mose 25 5 in der Einheitsübersetzung

Wenn zwei Brüder zusammenwohnen und der eine von ihnen stirbt und keinen Sohn hat, soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines fremden Mannes außerhalb der Familie werden. Ihr Schwager soll sich ihrer annehmen, sie heiraten und die Schwagerehe mit ihr vollziehen.

5 Mose 25 5 in der Elberfelder Bibel

Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen.

5 Mose 25 5 in der Neue Genfer Übersetzung

Wenn Brüder nahe beieinander leben und einer von ihnen stirbt ohne männliche Nachkommen, dann muss einer seiner Brüder die Witwe zu Frau nehmen. Sie soll keinen Mann außerhalb der Familie heiraten, sondern ihren Schwager.

5 Mose 25 5 in der Schlachter 2000

Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.

5 Mose 25 5 in der Schöningh’sche Bibel

Wenn Brüder beisammen wohnen und der eine von ihnen stirbt, ohne einen Nachkommen zu hinterlassen, so soll sich die Frau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten. Ihr Schwager gehe zu ihr ein, nehme sie zur Frau und erfülle an ihr die Schwagerpflicht.

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