Esra 10,8

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Das Buch Esra ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

Esra 10 8 in der Gute Nachricht Bibel

So hätten es die Vorsteher und Ältesten beschlossen. Jeder, der nicht vor Ablauf von drei Tagen komme, werde aus der Gemeinde der Heimgekehrten ausgeschlossen und sein gesamter Besitz werde eingezogen.

Esra 10 8 in der Lutherbibel

und wer nicht in drei Tagen nach dem Ratschluss der Oberen und Ältesten käme, dessen ganze Habe sollte dem Bann verfallen und er selbst ausgeschlossen sein aus der Gemeinde derer, die aus der Gefangenschaft gekommen waren.

Esra 10 8 in der Einheitsübersetzung

Jeder, der nicht binnen drei Tagen komme, wie es die Vorsteher und Ältesten beschlossen hätten, dessen ganzer Besitz solle zu Banngut gemacht werden und er selbst solle aus der Versammlung der Heimkehrer ausgeschlossen werden.

Esra 10 8 in der Elberfelder Bibel

Und jeder, der nicht innerhalb von drei Tagen gemäß dem Beschluss der Obersten und Ältesten käme, dessen ganze Habe sollte mit dem Bann belegt werden, und er selbst sollte aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden.

Esra 10 8 in der Neue Genfer Übersetzung

Wer nicht zur festgesetzten Zeit erscheint, wird aus der Gemeinschaft der Heimgekehrten ausgestoßen. Sein gesamter Besitz wird eingezogen und dem Tempelschatz übereignet. «

Esra 10 8 in der Schlachter 2000

Wer aber binnen drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe sollte mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der Weggeführten ausgeschlossen werden.

Esra 10 8 in der New International Version

Anyone who failed to appear within three days would forfeit all his property, in accordance with the decision of the officials and elders, and would himself be expelled from the assembly of the exiles.

Esra 10 7-8 in der Hoffnung für Alle

Auf Beschluss der Sippenoberhäupter und führenden Männer wurde in Jerusalem und in ganz Juda folgende Botschaft verbreitet: »Alle aus der Verbannung zurückgekehrten Israeliten haben sich innerhalb von drei Tagen in Jerusalem einzufinden. Wer der Aufforderung nicht folgt, wird aus der Gemeinde ausgeschlossen, und sein gesamter Besitz wird eingezogen.«