Hesekiel (Ezechiel) 46,17

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Das Buch Hesekiel (Ezechiel) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

Hes 46 17 in der Gute Nachricht Bibel

Schenkt er aber einem seiner Beamten etwas, so gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur bei seinen eigenen Söhnen begründet die Schenkung ein dauerndes Besitzrecht.

Hes 46 17 in der Lutherbibel

Wenn er aber einem seiner Großen von seinem Erbteil etwas schenkt, so sollen sie es besitzen bis zum Jahr der Freilassung, und dann soll es an den Fürsten wieder zurückfallen; nur der Anteil seiner Söhne soll diesen verbleiben.

Hes 46 17 in der Einheitsübersetzung

Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur seine Söhne dürfen behalten, was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat.

Hes 46 17 in der Elberfelder Bibel

Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz {für immer} gehören.

Hes 46 17 in der Schlachter 2000

Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Jahr der Freilassung gehören und dann wieder an den Fürsten zurückfallen. Es ist ja sein Besitztum. Seinen Söhnen soll es verbleiben.

Hes 46 17 in der New International Version

If, however, he makes a gift from his inheritance to one of his servants, the servant may keep it until the year of freedom; then it will revert to the prince. His inheritance belongs to his sons only; it is theirs.

Hes 46 17 in der Hoffnung für Alle

Gibt er aber einem seiner Untergebenen ein Stück Land, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr. Dann fällt es wieder an den Herrscher zurück. Nur die Söhne des Herrschers dürfen für immer behalten, was er ihnen gegeben hat. So bleibt der Grundbesitz in der Familie.