2. Chronik 8,13
- alle ÜbersetzungenDas Buch 2. Chronik ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.
2 Chr 8 13 in der Gute Nachricht Bibel
am Sabbat, am Neumondstag und an den drei großen Festen im Jahr: dem Fest der Ungesäuerten Brote, dem Pfingstfest und dem Laubhüttenfest. So hatte es schon Mose bestimmt.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
2 Chr 8 13 in der Lutherbibel
was Tag für Tag zu opfern war nach dem Gebot des Mose, an den Sabbaten, Neumonden und Festen des Jahres dreimal, nämlich am Fest der Ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest.
Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
2 Chr 8 13 in der Einheitsübersetzung
Auch an den Sabbaten und Neumondtagen ließ er die Opfer darbringen, die nach dem Gebot des Mose für diese Tage angeordnet waren. Das Gleiche tat er dreimal im Jahr, jeweils an den Festen, am Fest der Ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest.
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, © 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart. Alle Rechte vorbehalten
2 Chr 8 13 in der Elberfelder Bibel
und zwar nach der Bestimmung für jeden Tag, indem er opferte nach dem Gebot des Mose an den Sabbaten und an den Neumonden und an den Festen dreimal im Jahr: Am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten.
Elberfelder Bibel 2006, © 2006 SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Holzgerlingen
2 Chr 8 13 in der Schlachter 2000
was an jedem Tag zu opfern war nach dem Gesetz Moses, an den Sabbaten und Neumonden und an den Festzeiten, dreimal im Jahr, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest.
© 2000 Genfer Bibelgesellschaft
2 Chr 8 13 in der Schöningh’sche Bibel
Er ließ daselbst das opfern, was nach dem Gebot des Mose täglich erforderlich war, ferner was an den Sabbaten, Neumonden und zu den Festzeiten dreimal im Jahr, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhütenfest vorgeschrieben war.
© Christoph Wollek