3. Mose (Levitikus) 27,28

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Das Buch 3. Mose (Levitikus) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

3 Mose 27 28 in der Gute Nachricht Bibel

Wenn jemand dem HERRN etwas von seinem Besitz an Menschen, Tieren oder Feldern unwiderruflich geweiht hat, kann es nicht wieder freigekauft und darf auch nicht an einen anderen verkauft werden. Es steht unter dem Bann und ist als etwas besonders Heiliges für immer dem HERRN verfallen.

3 Mose 27 28 in der Lutherbibel

Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

3 Mose 27 28 in der Einheitsübersetzung

Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Besitz an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem HERRN geweiht hat, darf verkauft oder ausgelöst werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehört dem HERRN.

3 Mose 27 28 in der Elberfelder Bibel

Jedoch alles Gebannte, das jemand für den Herrn mit dem Bann belegt, von allem, was ihm gehört, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, {das} darf nicht verkauft und nicht eingelöst werden. Alles Gebannte ist dem Herrn hochheilig.

3 Mose 27 28 in der Neue Genfer Übersetzung

Hat jemand etwas von seinem Besitz mit dem Bann belegt und es so unwiderruflich dem HERRN übereignet – sei es einen Menschen, ein Nutztier oder ererbten Grundbesitz –, dann darf das gebannte Gut nie mehr ´vom Besitzer` zurückgekauft oder ´von den Priestern` weiterverkauft werden. Es ist als etwas besonders Heiliges ´für immer` dem HERRN verfallen.

3 Mose 27 28 in der Schlachter 2000

Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem HERRN gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.

3 Mose 27 28 in der Schöningh’sche Bibel

Banngut, das jemand von seinem gesamten Besitz dem Herrn durch den Bann weiht, Menschen, Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf weder verkauft noch eingelöst werden. Alles Banngut ist dem Herrn hochheilig.