4. Mose (Numeri) 15,29

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Das Buch 4. Mose (Numeri) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

4 Mose 15 29 in der Gute Nachricht Bibel

Diese Anordnung gilt genauso für die Fremden, die bei euch leben.

4 Mose 15 29 in der Lutherbibel

Und es soll einerlei Gesetz gelten für die, die ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Israeliten und für den Fremdling, der unter euch wohnt.

4 Mose 15 29 in der Einheitsübersetzung

Für die einheimischen Israeliten und für die Fremden, die bei ihnen leben, gilt die gleiche Weisung, wenn jemand etwas aus Versehen tut.

4 Mose 15 29 in der Elberfelder Bibel

Für den Einheimischen unter den Söhnen Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte wohnt, sollt ihr ein {und dasselbe} Gesetz haben für den, der aus Versehen etwas tut.

4 Mose 15 29 in der Neue Genfer Übersetzung

Für Israeliten wie für Ausländer gilt ein und dasselbe Gesetz bei unabsichtlichen Vergehen.

4 Mose 15 29 in der Schlachter 2000

Es soll ein und dasselbe Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israels als auch für den Fremdling, der in eurer Mitte wohnt.

4 Mose 15 29 in der Schöningh’sche Bibel

Das gleiche Gesetz gilt bei euch für die israelitischen Landeseingeborenen wie für den Fremden, der in ihrer Mitte sich aufhält, für den Fall, dass sich jemand unabsichtlich verfehlt.