4. Mose (Numeri) 4,19

- alle Übersetzungen

Das Buch 4. Mose (Numeri) ist Teil des Alten Testaments und in unserer Online-Bibel kostenfrei in mehreren Übersetzungen verfügbar.

4 Mose 4 18-19 in der Gute Nachricht Bibel

»Weil die Nachkommen Kehats bei ihrem Dienst mit den besonders heiligen Dingen zu tun haben, müsst ihr dafür Sorge tragen, dass sie nicht zu Schaden kommen und alle den Tod finden. Sie dürfen nicht unaufgefordert ins Heiligtum gehen, vielmehr müssen Aaron und seine Söhne sie hineinführen und jeden Einzelnen anweisen, was er tragen soll.

4 Mose 4 19 in der Lutherbibel

sondern das sollt ihr mit ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie dem Hochheiligen nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und einen jeden anstellen zu seinem Dienst und seiner Traglast.

4 Mose 4 19 in der Einheitsübersetzung

Damit sie am Leben bleiben und nicht sterben, wenn sie sich dem Allerheiligsten nähern, sollt ihr so verfahren: Aaron und seine Söhne sollen kommen und jedem von ihnen anweisen, was er zu tun und zu tragen hat,

4 Mose 4 19 in der Elberfelder Bibel

sondern das sollt ihr mit ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und sie, jeden einzeln, an seine Arbeit und an seine Traglast stellen;

4 Mose 4 19 in der Neue Genfer Übersetzung

Ergreift folgende Vorsichtsmaßnahme, damit sie am Leben bleiben: Wenn sie sich den besonders heiligen Gegenständen nähern, sollen Aaron und seine Söhne jeden Einzelnen begleiten und ihm genau zeigen, was er tun soll und was er zu tragen hat.

4 Mose 4 19 in der Schlachter 2000

Darum sollt ihr dies mit ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie sich dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jedem Einzelnen seine Arbeit und seine Traglast zuweisen.

4 Mose 4 19 in der Schöningh’sche Bibel

Tut folgendes für sie, damit sie am Leben bleiben und nicht sterben, wenn sie dem Hochheiligen nahekommen. Aaron und seine Söhne sollen kommen und jeden einzelnen zu seiner Arbeit und zu seinem Trägerdienst anstellen.